BRÜSSEL / LONDON (IT BOLTWISE) – Ab sofort profitieren Verbraucher in der EU von erweiterten Rechten im Umgang mit Daten, die von vernetzten Geräten gesammelt werden. Die neue EU-Datenschutzverordnung, die ab Freitag in Kraft tritt, verpflichtet Hersteller zur Offenlegung der gesammelten Informationen und erleichtert den Zugang für Nutzer. Diese Regelung zielt darauf ab, Dienstleistungen zu verbessern und Kosten zu senken.

Die Europäische Union hat mit der Einführung einer neuen Datenschutzverordnung einen bedeutenden Schritt zur Stärkung der Verbraucherrechte unternommen. Diese Verordnung, die ab sofort in Kraft ist, gewährt Nutzern von vernetzten Geräten mehr Kontrolle über die von ihren Geräten gesammelten Daten. Hersteller sind nun verpflichtet, offenzulegen, welche Informationen erhoben werden und wie Nutzer darauf zugreifen können.
Diese Regelung betrifft eine breite Palette von Geräten, die im sogenannten ‘Smart Home’ zum Einsatz kommen. Dazu gehören nicht nur Geräte mit Internetverbindung, sondern auch solche, die Daten kabelgebunden übertragen können. Von der Kaffeemaschine bis zum Smart-TV – alle diese Geräte fallen unter die neuen Bestimmungen. Die Verordnung zielt darauf ab, den Nutzern die Einsicht in ihre Daten zu erleichtern und ihnen die Möglichkeit zu geben, diese bei Bedarf an Dritte weiterzugeben, beispielsweise für Reparaturzwecke.
Ein zentrales Ziel der Verordnung ist es, die Dienstleistungen für Verbraucher günstiger und einfacher zu gestalten. So könnten Autobesitzer künftig entscheiden, bestimmte Daten mit ihrer Versicherung zu teilen, was möglicherweise zu einer Reduzierung der Versicherungsprämie führen könnte. Trotz dieser Vorteile gibt es jedoch auch Kritik. Die europäische Verbraucherschutzorganisation Beuc bemängelt, dass zu viele Ausnahmeregelungen die praktischen Möglichkeiten einschränken.
Die EU hofft, dass durch den freizügigeren Datenhandel neue Geschäftsfelder entstehen oder bestehende wachsen. Behörden sollen in Ausnahmefällen, wie bei Naturkatastrophen, auf Daten zugreifen können, die in Besitz der Privatwirtschaft sind. Große Cloud-Anbieter wie Amazon Web Services und Google sind nun verpflichtet, den illegalen Zugriff auf Daten zu verhindern und einen leichteren Anbieterwechsel zu ermöglichen.
In Deutschland gibt es jedoch Bedenken hinsichtlich der Umsetzung der Verordnung. Der Digitalverband Bitkom und der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) kritisieren die Unsicherheit, die durch die fehlende Überführung der EU-Verordnung in deutsches Recht entstanden ist. Dennoch sehen einige Experten auch Chancen in der neuen Regelung, da sie datengetriebene Geschäftsmodelle voranbringen könnte.

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