DEN HAAG / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Internationale Gerichtshof befasst sich mit der Frage des Streikrechts als grundlegendes Arbeitnehmerrecht. Diese Debatte könnte weitreichende Auswirkungen auf die globalen Arbeitsbedingungen haben. Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen stehen sich gegenüber, während ein UN-Gutachten Klarheit schaffen soll.

Der Internationale Gerichtshof in Den Haag steht im Mittelpunkt einer bedeutenden Debatte über den Schutz des Streikrechts, das als essenzielles Arbeitnehmerrecht angesehen wird. Diese Diskussion hat das Potenzial, die globalen Arbeitsbedingungen nachhaltig zu beeinflussen. Internationale Gewerkschaften drängen darauf, das Streikrecht als unverzichtbaren Bestandteil der Arbeitnehmerrechte zu bestätigen, da ohne diesen Schutz die Position der Arbeitnehmer weltweit geschwächt werden könnte.
In einer intensiven Anhörung betonten Vertreter des Internationalen Bundes der Gewerkschaften die Bedeutung des Streikrechts als elementares Instrument zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Sie argumentierten, dass ein starkes Streikrecht den Arbeitnehmern eine Stimme verleiht und als Gegengewicht zu den Interessen der Arbeitgeber dient. Ein Urteil des deutschen Bundesarbeitsgerichts wurde zitiert, das Streikforderungen als fundamentalen Unterschied zum ‘kollektiven Betteln’ bezeichnet.
Deutschland unterstützt die Auffassung, dass das Streikrecht unter den Schutz der Versammlungsfreiheit fällt. Tanja von Uslar-Gleichen, Leiterin der Rechtsabteilung im Außenministerium, betonte vor dem Gericht die logische Konsequenz dieser Ansicht. Diese Position wird von vielen europäischen Ländern geteilt, die das Streikrecht als unverzichtbares Mittel zur Sicherung fairer Arbeitsbedingungen betrachten.
Auf der anderen Seite stehen die Rechtsvertreter der Internationalen Arbeitgeber-Organisation, die zwar das Streikrecht anerkennen, jedoch darauf pochen, dass Regelungen für Arbeitsniederlegungen in nationalen Gesetzen festgeschrieben sein sollten. Ein von der Internationalen Arbeitsorganisation der UN angefordertes Rechtsgutachten soll Klarheit darüber schaffen, ob das Streikrecht der Konvention von 1948 zur Vereinigungsfreiheit unterliegt. Über 30 Länder und Organisationen haben bereits Stellung bezogen, darunter auch Deutschland.
Obwohl das UN-Gutachten nicht bindend ist, wird es als richtungsweisend erachtet. Die Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs könnte weitreichende Konsequenzen für die Art und Weise haben, wie Arbeitskämpfe weltweit geführt werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich die verschiedenen Interessen durchsetzen werden und welche Auswirkungen dies auf die internationalen Arbeitsbeziehungen haben wird.

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