BRÜSSEL / LONDON (IT BOLTWISE) – Die EU-Staaten konnten sich erneut nicht auf die Einführung einer umstrittenen Chatkontrolle einigen, die im Kampf gegen Kinderpornografie eingesetzt werden soll. Ein Kompromissvorschlag der dänischen EU-Ratspräsidentschaft scheiterte an mangelnder Unterstützung. Besonders Deutschland blockierte den Vorschlag, da eine anlasslose Überwachung von Chats in einem Rechtsstaat nicht akzeptabel sei.

Die Diskussion um die Einführung einer sogenannten Chatkontrolle in der Europäischen Union hat erneut zu keiner Einigung geführt. Ziel dieser Maßnahme ist es, kinderpornografische Inhalte in Messenger-Diensten wie WhatsApp und Signal aufzuspüren. Der jüngste Vorschlag, der von der dänischen EU-Ratspräsidentschaft eingebracht wurde, fand nicht die notwendige Unterstützung unter den Mitgliedsstaaten.
Besonders Deutschland stellte sich gegen den Vorschlag. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig betonte, dass eine anlasslose Überwachung von Chats in einem Rechtsstaat nicht akzeptabel sei. Diese Haltung spiegelt die Bedenken wider, die viele Datenschützer und Kritiker äußern. Sie sehen in der Chatkontrolle einen massiven Eingriff in die Privatsphäre der Nutzer und warnen vor den Gefahren einer Massenüberwachung.
Die EU-Kommission hatte den Gesetzesvorschlag bereits vor drei Jahren eingebracht. Er sieht vor, dass Messenger-Dienste Bilder, Videos und URLs auf kinderpornografische Inhalte überprüfen. Reine Textnachrichten wären von dieser Kontrolle ausgenommen. Trotz der gescheiterten Verhandlungen ist das Thema jedoch nicht endgültig vom Tisch. Dänemark oder zukünftige EU-Ratspräsidentschaften könnten überarbeitete Vorschläge zur Diskussion stellen.
Während die Befürworter der Chatkontrolle auf die Notwendigkeit hinweisen, Kinder vor Missbrauch zu schützen, argumentieren die Gegner, dass der Schutz der Privatsphäre und der Grundrechte der Bürger Vorrang haben müsse. Die Anbieter der betroffenen Dienste, wie Signal, haben bereits mit einem Rückzug aus dem europäischen Markt gedroht, sollte die Regelung in Kraft treten.

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