FRANKFURT / LONDON (IT BOLTWISE) – Die hessische Landesregierung plant, die Mieterschutzverordnung um ein weiteres Jahr zu verlängern, obwohl ein aktuelles Gutachten den Wohnungsmarkt in Frankfurt als nicht mehr angespannt einstuft. Diese Entscheidung stößt auf Kritik, da sie auf veralteten Daten basiert und die Glaubwürdigkeit der Verordnung in Frage stellt.

Die hessische Landesregierung steht derzeit in der Kritik, da sie plant, die Mieterschutzverordnung um ein weiteres Jahr zu verlängern. Diese Entscheidung fällt trotz eines aktuellen Gutachtens, das den Wohnungsmarkt in Frankfurt als nicht mehr angespannt einstuft. Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen, sieht darin ein klares Zeichen für die mangelnde Verhältnismäßigkeit und Glaubwürdigkeit der Verordnung.
Ehrhardt betont, dass die Landesregierung in der politischen Pflicht steht, die Ergebnisse des von ihr in Auftrag gegebenen Gutachtens anzuerkennen. Insbesondere in Frankfurt sei die Entwicklung nicht überraschend, da die Gehälter signifikant gestiegen sind, während die Nettokaltmieten relativ stabil geblieben sind. Diese Diskrepanz deutet darauf hin, dass der Wohnungsmarkt nicht mehr als angespannt gelten kann.
Die Verlängerung der Mieterschutzverordnung basiert auf einem Gutachten aus dem Jahr 2020, das sich auf Daten von 2013 bis 2019 stützt. Aufgrund des Auslaufens der aktuellen Verordnung blieb keine Zeit, ein neues Gutachten zu erstellen. Diese Vorgehensweise wird als rechtlich angreifbar angesehen, da veraltetes Zahlenmaterial nicht als Grundlage für eine Verlängerung dienen sollte.
Seit zehn Jahren ist die Mieterschutzverordnung in Hessen in Kraft, jedoch ohne spürbare Verbesserung der Wohnsituation. Ehrhardt argumentiert, dass Mietpreisregulierungen Investoren abschrecken und den dringend benötigten Wohnungsbau gefährden. Die hessische Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Mietpreisbremse zu verlängern, jedoch ohne ein neues Gutachten zur aktuellen Marktsituation einzuholen.
Die geplante Verlängerung der Verordnung ohne aktuelle Daten wirft Fragen zur Rechtmäßigkeit und Effektivität solcher Maßnahmen auf. Kritiker fordern eine Neubewertung der Situation, um Investitionen in den Wohnungsbau zu fördern und den Markt nachhaltig zu entlasten. Innerhalb des kommenden Jahres soll eine neue Begutachtung erfolgen, um die tatsächliche Marktlage zu erfassen und fundierte Entscheidungen zu treffen.

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