BRÜSSEL / LONDON (IT BOLTWISE) – Apple hat beschlossen, gegen die von der Europäischen Kommission verhängte Geldstrafe von 500 Millionen Euro Berufung einzulegen. Diese Strafe wurde aufgrund angeblicher wettbewerbswidriger Praktiken im App Store des Unternehmens verhängt.
Apple hat sich entschieden, gegen die von der Europäischen Kommission verhängte Geldstrafe von 500 Millionen Euro Berufung einzulegen. Diese Strafe wurde im April verhängt, nachdem die Kommission festgestellt hatte, dass Apple gegen EU-Recht verstoßen habe, indem es App-Entwickler daran hinderte, Kunden über alternative Angebote oder Marktplätze außerhalb des App Stores zu informieren. Apple bezeichnete die Entscheidung der Kommission als “beispiellos” und argumentierte, dass die verhängte Strafe weit über das hinausgehe, was das Gesetz erfordere.
Die Europäische Kommission erklärte, sie habe Apples Einspruch zur Kenntnis genommen und werde ihre Entscheidungen vor Gericht verteidigen. Apple kritisiert insbesondere die von der Kommission geforderten Zugeständnisse, die zusätzliche Komplexität für Entwickler und Nutzer einführen würden. Das Unternehmen betonte, dass es diese Maßnahmen nur umgesetzt habe, um tägliche Strafzahlungen zu vermeiden, und werde die Fakten vor Gericht darlegen.
Paolo Pescatore, Technologieanalyst bei PP Foresight, bezeichnete Apples Berufung als “erwarteten Schritt”, der einen Präzedenzfall für andere Unternehmen schaffen könnte. Er äußerte jedoch seine Enttäuschung darüber, dass der Fall nun in einem langwierigen, öffentlichen Gerichtsverfahren geklärt werden müsse. Die von den Regulierungsbehörden geforderten Änderungen seien komplex und zeitaufwendig in der Umsetzung.
Die Strafe gegen Apple ist Teil der ersten Maßnahmen, die unter dem Digital Markets Act (DMA) der EU verhängt wurden. Dieses Gesetz soll den Wettbewerb in Online-Märkten fördern und sieht strengere Verpflichtungen für Unternehmen vor, die als dominierende “Gatekeeper” in bestimmten Sektoren gelten. Bei Verstößen drohen den Unternehmen hohe Geldstrafen von bis zu 10 % ihres jährlichen weltweiten Umsatzes.
Apple argumentiert, dass es ungerechtfertigt ins Visier genommen werde und gezwungen sei, seine Technologie kostenlos abzugeben. Das Unternehmen hat seine Beschwerde nun an das zweitinstanzliche Gericht der EU, das Gericht der Europäischen Union, weitergeleitet. Die strenge Regulierung großer US-Technologieunternehmen durch die EU hat auch die Aufmerksamkeit der US-Regierung unter Donald Trump auf sich gezogen, der die Geldstrafen als “eine Form der Besteuerung” bezeichnete.
Die Entwicklungen in diesem Fall könnten weitreichende Auswirkungen auf die Art und Weise haben, wie große Technologieunternehmen in Europa operieren. Die Entscheidung des Gerichts wird mit Spannung erwartet, da sie nicht nur für Apple, sondern auch für andere große Akteure im digitalen Markt von Bedeutung sein könnte.
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