RECKLINGHAUSEN / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Bundesgerichtshof (BGH) steht vor einer richtungsweisenden Entscheidung, die die Werbepraxis in der Schönheitsbranche nachhaltig beeinflussen könnte.
Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich mit der Frage, ob Schönheitskliniken minimalinvasive Eingriffe wie Botox- oder Hyaluron-Injektionen mit Vorher-Nachher-Bildern bewerben dürfen. Diese Entscheidung könnte weitreichende Konsequenzen für die Schönheitsbranche haben, insbesondere für Unternehmen wie Aesthetify, das von den Ärzten und Influencern ‘Dr. Rick und Dr. Nick’ geführt wird.
Aesthetify, mit Hauptsitz in Recklinghausen und mehreren Standorten in Deutschland, bietet eine Vielzahl ästhetischer Behandlungen an. Auf Plattformen wie Instagram und der eigenen Webseite hat das Unternehmen Bilder veröffentlicht, die Patienten vor und nach den Behandlungen zeigen. Dies hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen auf den Plan gerufen, die dem Unternehmen einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz vorwirft.
Die Geschäftsführung von Aesthetify argumentiert, dass das bestehende Werbeverbot für operative, plastisch-chirurgische Eingriffe nicht auf minimalinvasive Behandlungen anwendbar sei. Diese hätten ein anderes Risikoprofil und seien mit Tätowierungen oder Ohrlochstechen vergleichbar. Der BGH zeigt jedoch wenig Neigung, dieser Argumentation zu folgen, ähnlich wie die vorhergehende Instanz, das Oberlandesgericht Hamm.
Das Oberlandesgericht Hamm hatte Aesthetify bereits zur Unterlassung der Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern verurteilt. Das Gericht stellte klar, dass der Begriff ‘operative plastisch-chirurgische Eingriffe’ weit auszulegen sei. Es genüge bereits die Veränderung der Körperoberfläche, um unter diesen Begriff zu fallen.
Diese Entscheidung könnte einen Präzedenzfall schaffen, der die Werbepraxis in der Schönheitsbranche grundlegend verändert. Experten sehen darin eine notwendige Klarstellung, die den Schutz der Verbraucher stärkt und die Transparenz in der Werbung erhöht. Gleichzeitig könnte dies jedoch auch die Marketingstrategien vieler Schönheitskliniken einschränken.
Die Entscheidung des BGH wird mit Spannung erwartet, da sie nicht nur für Aesthetify, sondern für die gesamte Branche von Bedeutung ist. Sollte der BGH das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm bestätigen, müssten viele Unternehmen ihre Werbestrategien überdenken und anpassen.
In der Schönheitsbranche wird die Entscheidung des BGH als richtungsweisend angesehen. Sie könnte die Art und Weise, wie ästhetische Behandlungen beworben werden, grundlegend verändern und neue Standards setzen. Dies könnte auch Auswirkungen auf die Wahrnehmung und das Vertrauen der Verbraucher in die Branche haben.

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