HAMBURG / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den langjährigen Rechtsstreit um den Einsatz von Werbeblockern auf Webseiten zurück an das Oberlandesgericht Hamburg verwiesen. Dies gibt dem Medienkonzern Axel Springer die Möglichkeit, seine urheberrechtlichen Ansprüche weiter zu verfolgen.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, den langwierigen Rechtsstreit um Werbeblocker zurück an das Oberlandesgericht Hamburg zu verweisen. Axel Springer, ein bedeutender Akteur in der Medienbranche, hat damit die Gelegenheit, seine Ansprüche auf Unterlassung und Schadenersatz weiter zu verfolgen. Im Mittelpunkt steht der Werbeblocker Adblock Plus, gegen den sich Springer richtet.

Die zentrale Frage in diesem Fall ist, ob der Einsatz von Werbeblockern eine unzulässige Umgestaltung der Webseiten-Programmierung darstellt und somit das Urheberrecht verletzt. In den Vorinstanzen war Axel Springer mit dieser Argumentation gescheitert, doch der BGH hat nun die Möglichkeit geschaffen, diese Frage erneut zu prüfen.

Der BGH kritisierte die Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts Hamburg, da diese einer rechtlichen Überprüfung nicht standhielt. Insbesondere wurde bemängelt, dass die Frage, ob und in welchem Umfang in den zugrundeliegenden Programmcode eingegriffen wird, nicht ausreichend behandelt wurde. Auch die technischen Spezifika, die von Axel Springer angeführt wurden, fanden nicht die gebührende Beachtung.

Dieser Rechtsstreit hat bereits eine komplexe Vorgeschichte. Bereits 2018 hatte der BGH in einem ähnlichen Verfahren gegen Axel Springer entschieden und das Angebot von Eyeo, dem Anbieter von Adblock Plus, nicht als unlauteren Wettbewerb gewertet. Im aktuellen Verfahren stützt sich Springer verstärkt auf urheberrechtliche Argumente, um seine Position zu untermauern.

Die Entscheidung des BGH könnte weitreichende Auswirkungen auf die Medienbranche haben, insbesondere in Bezug auf die Monetarisierung von Online-Inhalten. Werbeblocker sind für viele Nutzer ein nützliches Werkzeug, um unerwünschte Werbung zu vermeiden, stellen jedoch für Verlage eine Bedrohung dar, da sie die Haupteinnahmequelle beeinträchtigen können.

Experten sehen in der Entscheidung des BGH eine Chance für eine differenzierte Betrachtung der rechtlichen und technischen Aspekte von Werbeblockern. Es bleibt abzuwarten, wie das Oberlandesgericht Hamburg die Anweisungen des BGH umsetzen wird und welche Auswirkungen dies auf die Nutzung von Werbeblockern in Deutschland haben wird.

Insgesamt zeigt dieser Fall die Herausforderungen, vor denen die Medienbranche im digitalen Zeitalter steht. Die Balance zwischen Nutzerinteressen und den wirtschaftlichen Bedürfnissen der Verlage bleibt ein komplexes Thema, das weiterhin für Diskussionen sorgen wird.

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BGH verweist Werbeblocker-Streit zurück an Hamburger Gericht
BGH verweist Werbeblocker-Streit zurück an Hamburger Gericht (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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