BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform des Bürgergelds, die eine Umbenennung in Grundsicherung und verschärfte Sanktionen für Empfänger vorsieht. Trotz der strikten Maßnahmen werden jedoch keine signifikanten Einsparungen erwartet, was zu Diskussionen innerhalb der Regierung führt.

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Bürgergelds vorgelegt, der eine Umbenennung in Grundsicherung und eine Verschärfung der Sanktionen für Empfänger vorsieht. Diese Reform soll sicherstellen, dass Menschen, die arbeitsfähig sind, stärker in die Pflicht genommen werden, sich um eine Beschäftigung zu bemühen. Wer Termine im Jobcenter ohne triftigen Grund versäumt oder eine Arbeitsaufnahme verweigert, soll künftig härtere Konsequenzen spüren.
Ein zentrales Element der Reform ist die Einführung strengerer Sanktionen. So können Personen, die eine Weiterbildung abbrechen oder Bewerbungen nicht einreichen, direkt mit einer Kürzung von 30 Prozent ihrer Leistungen bestraft werden. Auch bei wiederholtem Nichterscheinen zu Terminen im Jobcenter drohen empfindliche Kürzungen bis hin zur vollständigen Streichung der Zahlungen. Diese Maßnahmen sollen die Eigenverantwortung der Empfänger stärken und die Rückkehr in den Arbeitsmarkt fördern.
Allerdings wird erwartet, dass die Reform keine nennenswerten Einsparungen für die Staatskasse bringen wird. Trotz der Verschärfung der Regeln und der Umbenennung des Bürgergelds in Grundsicherung, gehen Experten davon aus, dass die Einsparungen durch Sanktionen enttäuschend ausfallen werden. Die Gesamtkosten für das Bürgergeld belaufen sich auf rund 50 Milliarden Euro jährlich, und die erwarteten Einsparungen durch die Reform werden als Tropfen auf den heißen Stein angesehen.
Die Diskussion über die Reform zeigt, dass die Regierung vor der Herausforderung steht, die Zahl der Empfänger zu reduzieren, um signifikante Einsparungen zu erzielen. SPD-Chef Lars Klingbeil betont, dass die beste Möglichkeit zur Kostensenkung darin besteht, mehr Menschen in Arbeit zu bringen. Die Reform soll noch in diesem Jahr vom Kabinett verabschiedet werden, wobei sich im parlamentarischen Verfahren noch Änderungen ergeben können.

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