MÜNCHEN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die DORA-Regulierung der EU, die die digitale Widerstandsfähigkeit im Finanzsektor stärken soll, stellt kleinere Banken vor erhebliche Herausforderungen. Der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) fordert nun praxisnahe Anpassungen, um die bürokratischen Anforderungen zu reduzieren und die Umsetzung zu erleichtern.

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Die Einführung der DORA-Regulierung durch die Europäische Union zielt darauf ab, die digitale Widerstandsfähigkeit im Finanzsektor zu stärken. Doch gerade kleinere Banken sehen sich mit einer Vielzahl an bürokratischen Anforderungen konfrontiert, die in keinem Verhältnis zu ihrem Risikoprofil stehen. Der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) hat daher konkrete Verbesserungsvorschläge vorgelegt, um die Umsetzung der Verordnung zu erleichtern und praxisnaher zu gestalten.

In einem Positionspapier, das auf den Erfahrungen der bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken basiert, zeigt der Verband auf, wie die Vorgaben praxistauglicher und verhältnismäßiger gestaltet werden können. Der GVB betont, dass die Strategien und Richtlinien für DORA bei einer mittelgroßen Volks- und Raiffeisenbank rund 350 bis 400 Seiten im Organisationshandbuch füllen. Diese umfangreichen Dokumentationen mögen für internationale Großkonzerne angemessen sein, passen jedoch nicht zu den Strukturen von Regionalbanken.

Ein zentraler Kritikpunkt des GVB ist die fehlende Berücksichtigung zentraler IT-Dienstleister bei den Meldepflichten. Für kleine Banken sei eine eigene 24/7-Meldepflicht kaum umsetzbar und unverhältnismäßig, da ihre kritischen Systeme ohnehin von zentralen Verbunddienstleistern überwacht werden. Diese Dienstleister sind ihrerseits meldepflichtig, was die Notwendigkeit einer doppelten Meldepflicht in Frage stellt.

Der Verband fordert zudem eine Anpassung der Definition von “schwerwiegenden IKT-Vorfällen”. Während die DORA-Verordnung diese eng definiert, legen die Umsetzungstexte der EU-Behörden eine viel weitere Definition zugrunde, was zu einer Flut an irrelevanten Sicherheitsmeldungen führt. Der GVB plädiert für eine Rückkehr zu den ursprünglichen Definitionen, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die Relevanz der Meldungen zu erhöhen.

Der GVB betont, dass es nicht um weniger Regulierung, sondern um bessere Regulierung geht. Ziel sei es, DORA praktikabel zu machen, ohne Abstriche bei der Cybersicherheit zu machen. Die vorgeschlagenen Anpassungen sollen Doppelarbeiten vermeiden und kleine Banken entlasten. Der Verband hofft, dass die EU-Kommission die Praxiserfahrungen ernst nimmt und nicht bis zur geplanten Überprüfung im Jahr 2028 wartet, um notwendige Anpassungen vorzunehmen.

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DORA-Regulierung: Herausforderungen für kleine Banken
DORA-Regulierung: Herausforderungen für kleine Banken (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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