KÖLN / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Der Konflikt um die Nutzung von Nutzerdaten für KI-Trainingszwecke durch den Facebook-Konzern Meta spitzt sich zu. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat rechtliche Schritte eingeleitet, um die geplante Datenverwendung zu stoppen.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat beim Oberlandesgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen Meta beantragt. Ziel ist es, die geplante Nutzung personenbezogener Daten von Instagram- und Facebook-Nutzern für das Training der KI-Software Meta AI im Eilverfahren zu stoppen. Bereits zuvor hatten die Verbraucherschützer Meta abgemahnt, da sie einen Verstoß gegen europäisches Datenschutzrecht sehen.
Meta hatte im April angekündigt, ab dem 27. Mai Beiträge europäischer Nutzerinnen und Nutzer für KI-Trainingszwecke zu verwenden. Das Unternehmen beruft sich dabei auf ein ‘berechtigtes Interesse’ und sieht die Datenverwendung als rechtmäßig an, sofern die Nutzer nicht aktiv widersprechen. Die Verbraucherzentrale hält dieses Vorgehen für unzulässig und fordert eine Klärung der Rechtslage.
Ein Sprecher von Meta wies die Vorwürfe zurück und betonte, dass der Ansatz den europäischen Richtlinien entspreche. Man habe in Absprache mit der irischen Datenschutzkommission gehandelt und den Nutzern in der EU die Möglichkeit gegeben, der Nutzung ihrer Daten zu widersprechen. Diese Information sei per E-Mail und In-App-Benachrichtigungen kommuniziert worden.
Die Verbraucherzentrale kritisiert, dass Meta seine kommerziellen Interessen über die Rechte der Betroffenen stelle. Ziel sei es nicht, die Entwicklung Künstlicher Intelligenz zu verhindern, sondern sicherzustellen, dass sie auf einer fairen und rechtsstaatlichen Grundlage erfolgt. Verbraucher sollten die Kontrolle über ihre persönlichen Daten behalten.
Meta verteidigt seine Pläne mit dem Argument, dass das Training von KI-Modellen in der Branche üblich und entscheidend sei, um die deutsche Kultur, Sprache und Geschichte besser zu verstehen und wiederzugeben. Dennoch bleibt die Frage offen, ob die rechtlichen Rahmenbedingungen in Europa ausreichend klar sind, um solche Vorhaben zu regulieren.
Die Diskussion um den Datenschutz und die Nutzung von Nutzerdaten für KI-Trainingszwecke ist nicht neu. Bereits in der Vergangenheit gab es ähnliche Konflikte, die die Notwendigkeit einer klaren rechtlichen Grundlage unterstreichen. Die Verbraucherzentrale bietet auf ihrer Homepage eine Anleitung an, wie Verbraucher der Nutzung ihrer Daten widersprechen können.
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