BRÜSSEL / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die Europäische Union hat neue Vorschriften erlassen, die Apple dazu zwingen, seine iOS-Plattform für Geräte anderer Hersteller zu öffnen. Diese Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf die Interoperabilität von iPhones mit nicht-Apple-Geräten haben.

Die Europäische Union hat Apple mit neuen Vorschriften konfrontiert, die das Unternehmen dazu zwingen, seine iOS-Plattform für Geräte anderer Hersteller zu öffnen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Interoperabilität von iPhones mit Hardware wie Smartwatches, GPS-Uhren, Kopfhörern und Mixed-Reality-Headsets zu verbessern. Die EU-Kommission hat spezifische Schnittstellen in iOS 19 und iOS 20 vorgeschrieben, die es ermöglichen sollen, dass Funktionen, die bisher nur Apple-Geräten vorbehalten waren, auch von anderen Herstellern genutzt werden können.
Apple hat vor den möglichen Auswirkungen dieser erzwungenen Öffnung gewarnt. Das Unternehmen befürchtet, dass dies zu neuen Sicherheits- und Datenschutzproblemen führen könnte. Beispielsweise könnte eine App alle auf dem iPhone eingehenden Mitteilungen einsehen und missbrauchen. Allerdings müssen Nutzer einer App erst die Erlaubnis erteilen, bevor diese auf die Mitteilungen anderer Apps zugreifen kann.
Die neuen Vorschriften der EU sehen vor, dass Apple bis Ende des Jahres viele Schnittstellen rund um Interaktivität, Datenübertragung und Geräteeinrichtung umsetzen muss. Dies bedeutet, dass andere Smartwatches künftig in der Lage sein sollen, auf dem iPhone eingehende Mitteilungen zu empfangen und zu beantworten. Zudem sollen Begleit-Apps anderer Hersteller länger im Hintergrund laufen dürfen, um aktuelle Daten abzufragen und auf das Accessoire zu übertragen.
Ein weiterer Aspekt der neuen Vorschriften betrifft die WLAN-Direktverbindungen und die komfortable Übertragung von WLAN-Passwörtern. Auch die Einrichtung von „Fremd“-Accessoires soll ähnlich komfortabel werden, wie es Nutzer von Apple-Geräten gewohnt sind. Im Bereich Media-Casting, also dem Streaming von Inhalten von einem Gerät auf ein anderes, muss Apple ebenfalls für eine bessere Interoperabilität sorgen.
Die EU-Kommission betont, dass Apple gut dokumentierte Frameworks und Schnittstellen schaffen muss, um seine Interoperabilitätspflichten zu erfüllen. Diese Anforderungen sind Teil des Digital Markets Act (DMA), der sogenannten Gatekeepern in der EU auferlegt wird. Apple wird jedoch nicht gezwungen, die Protokolle AirDrop und AirPlay zu öffnen, die ursprünglich im Fokus der EU standen.
Apple hat in einer Stellungnahme betont, dass die heutigen Entscheidungen das Unternehmen in Bürokratie binden und die Innovationskraft in Europa verlangsamen. Die erzwungene Weitergabe neuer Funktionen an Unternehmen, die sich nicht an dieselben Regeln halten müssen, sei schlecht für die Produkte und die europäischen Nutzer. Dennoch hat Apple erklärt, dass es weiterhin mit der Kommission zusammenarbeiten werde, obwohl dies die Einführung neuer Produkte und Funktionen in Europa erschwere.

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