LUXEMBURG / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Der Europäische Gerichtshof hat ein wegweisendes Urteil gefällt, das die Werbemöglichkeiten für pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel erheblich einschränkt. Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen für Hersteller und Verbraucher in der EU.
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat kürzlich ein Urteil gefällt, das die Werbemöglichkeiten für pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel, sogenannte Botanicals, erheblich einschränkt. Diese Entscheidung betrifft insbesondere die gesundheitsbezogenen Angaben, die bislang oft ohne wissenschaftliche Prüfung gemacht wurden. Die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) hatte bereits zahlreiche Anträge auf solche Werbeaussagen abgelehnt, da es an ausreichenden Studien mangelt. Dies führte zu einem rechtlichen Graubereich, in dem kreative Versprechungen florierten.
Ein konkreter Fall, der das Urteil beeinflusste, betraf die Hamburger Firma Novel Nutriology. Diese hatte ein Nahrungsergänzungsmittel mit Safran- und Melonenextrakt beworben, das angeblich stimmungsaufhellend wirken und Stressgefühle reduzieren sollte. Der Verband Sozialer Wettbewerb klagte gegen diese unzulässigen gesundheitsbezogenen Angaben. Verbraucherschützer wie Heike Silber von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kritisieren, dass solche Produkte oft unerfüllbare Erwartungen wecken, da die enthaltenen Dosen der Wirkstoffe meist zu gering sind.
Das Urteil des EuGH hat weitreichende Folgen für den wachsenden Markt der Nahrungsergänzungsmittel. Unternehmen wie Novel Nutriology sehen darin ein Innovationshemmnis, da die Forschung unter den neuen Rahmenbedingungen weniger attraktiv erscheint. Die EU-Kommission muss nun die werblichen Aussagen prüfen und in die offizielle Liste aufnehmen, bevor sie wieder verwendet werden dürfen. Ausnahmen sind nur möglich, wenn spezielle Regelungen bestehen, was im aktuellen Fall nicht zutraf.
Für Verbraucher bedeutet dies, dass sie sich auf verlässliche Informationen verlassen können müssen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung in Berlin betont, dass gesunde Menschen, die sich ausgewogen ernähren, in der Regel keine Nahrungsergänzungsmittel benötigen. Dennoch zeigt eine Studie, dass 77 Prozent der Befragten in den letzten zwölf Monaten solche Mittel eingenommen haben, was auf ein großes Vertrauen in deren Wirkung hinweist.
Die Entscheidung des EuGH könnte auch die zukünftige Forschung und Entwicklung in diesem Bereich beeinflussen. Hersteller müssen nun verstärkt auf wissenschaftlich fundierte Beweise setzen, um ihre Produkte zu bewerben. Dies könnte langfristig zu einer höheren Qualität und Sicherheit der angebotenen Produkte führen, auch wenn es kurzfristig als Rückschlag für die Branche empfunden wird.
Insgesamt zeigt das Urteil, dass die EU bestrebt ist, den Verbraucherschutz zu stärken und die Transparenz im Markt für Nahrungsergänzungsmittel zu erhöhen. Dies könnte letztlich zu einem besseren Verständnis der tatsächlichen Vorteile und Risiken solcher Produkte führen und den Verbrauchern helfen, informierte Entscheidungen zu treffen.
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