AMSTERDAM / LONDON (IT BOLTWISE) – In einem beispiellosen Schritt haben mehr als 10.000 Hotels in Europa eine Sammelklage gegen das Reiseportal Booking.com eingereicht. Der Hintergrund dieser Klage ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das die sogenannten Bestpreisklauseln als kartellrechtswidrig einstuft.
Die europäische Hotellerie hat sich zusammengeschlossen, um gegen die Praktiken von Booking.com vorzugehen. Mehr als 10.000 Hotels fordern Schadenersatz für die jahrelang erzwungenen Preisbindungen, die durch die Bestpreisklauseln des Reiseportals entstanden sind. Diese Klauseln hinderten Hotels daran, ihre Zimmer auf anderen Plattformen oder der eigenen Website günstiger anzubieten. Das Urteil des EuGH vom Herbst 2024 stellt klar, dass solche Klauseln gegen das Kartellrecht verstoßen.
Die Bestpreisklauseln wurden ursprünglich eingeführt, um sogenannte Trittbrettbuchungen zu verhindern. Doch die EuGH-Richter entschieden, dass Plattformen wie Booking.com auch ohne diese Klauseln wirtschaftlich bestehen können. Für Reisende machte dies kaum einen Unterschied, da Booking.com die Klauseln im Europäischen Wirtschaftsraum aufgrund des EU-Digitalgesetzes Digital Markets Act (DMA) 2024 ohnehin abgeschafft hatte.
Alexandros Vassilikos, Präsident der europäischen Hotelallianz Hotrec, betont, dass europäische Hoteliers lange unter unfairen Bedingungen und überhöhten Kosten gelitten haben. Die Sammelklage sende eine klare Botschaft: Missbräuchliche Praktiken im digitalen Markt werden nicht länger hingenommen. Ziel der Klage ist es, Schadenersatz für den Zeitraum von 2004 bis 2024 zu erhalten.
Die Klage wird vor einem niederländischen Gericht verhandelt, da der Hauptsitz von Booking.com in Amsterdam liegt. Koordiniert wird die Klage von der Hotel Claims Alliance, unterstützt von Hotrec und mehr als 30 nationalen Hotelverbänden, darunter auch der Hotelverband Deutschland (IHA). Alessandro Nucara, Generaldirektor des italienischen Verbands Federalberghi, betont die Notwendigkeit, gemeinsam aufzutreten und Wiedergutmachung zu fordern.
Die Resonanz auf die Sammelklage ist überwältigend, wie Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des IHA, berichtet. Aufgrund des großen Zuspruchs wurde die Anmeldefrist bis zum 29. August verlängert. Trotz der Kritik bleibt Booking.com für viele Hotels unverzichtbar, da sie über die Plattform eine große Zahl potenzieller Gäste erreichen.
Eine Studie von Hotrec und der Fachhochschule Westschweiz Wallis zeigt, dass der Marktanteil des Mutterkonzerns Booking Holdings im Jahr 2023 europaweit bei 71 Prozent lag, in Deutschland sogar bei 72,3 Prozent. Gleichzeitig ist der Anteil der Direktbuchungen in Deutschland zwischen 2013 und 2023 um gut acht Prozent gesunken. Diese Zahlen verdeutlichen die Dominanz von Booking.com im europäischen Markt.

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