LONDON (IT BOLTWISE) – Der Cum-Ex-Skandal ist einer der größten Steuerbetrugsfälle in der Geschichte Deutschlands, und Hanno Berger steht im Zentrum dieser Kontroverse. Trotz seiner Verurteilung zu hohen Haftstrafen hält Berger an seiner Unschuld fest und kritisiert die juristische Aufarbeitung des Falls scharf.

Hanno Berger, eine zentrale Figur im berüchtigten Cum-Ex-Skandal, bleibt trotz seiner Verurteilung zu hohen Haftstrafen bei seiner Überzeugung, dass er unschuldig ist. Der 74-Jährige, der derzeit in der Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt inhaftiert ist, äußerte gegenüber Branchenexperten, dass er nie im Unrecht gewesen sei. Sein Alltag im Gefängnis ist geprägt von der Arbeit an seiner Verteidigung, die er als seine Hauptbeschäftigung der letzten zwölf Jahre beschreibt. Für Berger waren die umstrittenen Cum-Ex-Aktiengeschäfte, durch die Banken und Investoren mehrfach Kapitalertragsteuer erstattet bekamen, stets legal.
Berger spart nicht an deutlicher Kritik an der juristischen Aufarbeitung. Er beschreibt die Hausdurchsuchung der Kölner Staatsanwaltschaft im Jahr 2014 in seinen Privaträumen als eine Schande für den Rechtsstaat. Die damalige Untersuchung bezeichnet er als voreingenommen und überhastet, da man seiner Meinung nach schon zu Beginn hätte erkennen müssen, dass es sich bei Cum-Ex um keine Verstöße handelte.
Als markanter Wegbereiter der Cum-Ex-Deals wird Berger vorgeworfen, den deutschen Fiskus um mindestens zehn Milliarden Euro betrogen zu haben. Zwischen 2006 und 2011 waren diese Geschäfte bei Banken weit verbreitet und bilden einen der größten Steuerbetrugsskandale in der Geschichte Deutschlands. In seiner Rolle als Berater und Förderer dieser Methode sah Berger die legale Optimierung von Steuern im Vordergrund, was ihm erhebliche Einkünfte verschaffte. Nach seiner Flucht in die Schweiz wurde er nach Deutschland ausgeliefert und durch die Landgerichte in Bonn und Wiesbaden wegen schwerer Steuerhinterziehung verurteilt, was vom Bundesgerichtshof bestätigt wurde.
Das Modell der Cum-Ex-Deals, das auf dem Handel mit Aktien vor und nach dem Dividendenstichtag basierte, wurde erst 2012 gesetzlich unterbunden. Der Bundesgerichtshof entschied 2021, dass solche Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind. Derweil distanzierte sich Berger von seinem ehemaligen Kanzleipartner Kai-Uwe Steck – diesem wirft er vor, vor Gericht Falschaussagen getätigt zu haben, weswegen Berger juristisch gegen ihn vorgeht. Trotz der Widrigkeiten bleibt Berger kampfbereit. Die Sache ist noch nicht zu Ende, erklärt er entschlossen.

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