HAMBURG / LONDON (IT BOLTWISE) – Ein massiver Datendiebstahl bei Facebook vor über sechs Jahren zieht nun rechtliche Konsequenzen nach sich. Das Hanseatische Oberlandesgericht prüft eine Sammelklage gegen Meta, die von der Verbraucherzentrale Bundesverband initiiert wurde. Ziel ist es, den betroffenen Nutzern weltweit eine einfachere Möglichkeit zu bieten, Schadensersatz zu fordern.

Der Datendiebstahl bei Facebook, der vor über sechs Jahren weltweit für Aufsehen sorgte, hat nun rechtliche Konsequenzen. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg befasst sich mit einer Sammelklage gegen Meta, den Mutterkonzern von Facebook. Diese Klage, die vom Verbraucherzentrale Bundesverband angestrebt wird, zielt darauf ab, internationalen Betroffenen des Datenlecks eine einfachere Möglichkeit zur Schadensersatzforderung zu bieten.
Die Verbraucherzentrale wirft Meta vor, das Datenschutzrecht verletzt zu haben, indem das Unternehmen unzureichenden Schutz der Nutzerdaten gewährleistete und die Betroffenen unzureichend über den Vorfall informierte. Der geforderte Schadensersatz beläuft sich auf Beträge zwischen 100 und 600 Euro pro Geschädigtem, abhängig vom Ausmaß der kompromittierten Daten. Diese Art der Klage wurde im November 2018 eingeführt und ist seit dem VW-Abgasskandal bekannt. Sie erlaubt es Verbraucherverbänden, stellvertretend für Geschädigte zu agieren.
Der Ausgang des ersten Verhandlungstags bleibt ungewiss, da noch nicht klar ist, ob das Gericht überhaupt zuständig ist. Aufgrund eines kurzfristig eingereichten neuen Antrags seitens der Verbraucherzentrale wurde die Verhandlung unterbrochen, um den Beteiligten Zeit zur Vorbereitung zu geben. Ein neuer Termin steht noch aus.
Der betroffene Datendiebstahl im April 2021 beeinflusste über 530 Millionen Nutzer weltweit, wobei Deutschland mit circa sechs Millionen Betroffenen erheblich betroffen war. Die spezifische Angriffstechnik basierte auf der Möglichkeit, Profile über Telefonnummern zu finden, was Meta 2022 eine Strafe von 265 Millionen Euro durch die irische Datenschutzbehörde einbrachte. Bisher sind in Deutschland Tausende Klagen anhängig, mit einem entscheidenden Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem letzten Jahr, das den Nachweis der Betroffenheit als ausreichende Grundlage für Schadensersatz sieht.
Mehr als 14.000 Personen haben sich bis jetzt der Sammelklage angeschlossen. Betroffene haben weiterhin die Möglichkeit, sich registrieren zu lassen und potenzielle Ansprüche anzumelden. Ein erfolgreiches Urteil könnte als Grundlage für individuelle Schadensersatzansprüche dienen und einen Präzedenzfall für zukünftige Datenschutzverletzungen schaffen.

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