BRAUNSCHWEIG / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die Bedrohung durch die Schilf-Glasflügelzikade im Zuckerrübenanbau hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) dazu veranlasst, eine Notfallzulassung für mehrere Pflanzenschutzmittel zu erteilen.

Die Schilf-Glasflügelzikade stellt eine erhebliche Bedrohung für den Zuckerrübenanbau in Deutschland dar. Diese Insektenart überträgt Krankheitserreger, die zu einem neuartigen Krankheitskomplex führen, der die Ernte gefährdet. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat daher eine Notfallzulassung für mehrere Pflanzenschutzmittel erteilt, um die Ausbreitung der Zikade einzudämmen. Diese Maßnahme ist notwendig, da es derzeit keine regulär zugelassenen Pflanzenschutzmittel gibt, die speziell gegen die Zikade im Zuckerrübenanbau wirken. Die Notfallzulassung ermöglicht es, die Anwendungsgebiete bestehender Produkte für einen Zeitraum von 120 Tagen auszuweiten. In einigen Regionen Deutschlands sind bereits erhebliche Ertragseinbußen zu verzeichnen, insbesondere in Süddeutschland. Die Zikade ist mobil und kann weite Strecken zurücklegen, was ihre Bekämpfung erschwert. Thomas Schneider, Abteilungsleiter für Pflanzenschutzmittel beim BVL, betont, dass die Zikade die Pflanzen so stark schädigt, dass sie nicht mehr für die Verarbeitung geeignet sind. Anbauverbände und der Deutsche Bauernverband haben angesichts der Bedrohung durch die Zikade die Zulassung von Insektiziden und Saatgutbehandlungen gefordert. Das Landvolk Niedersachsen hatte bereits im November des Vorjahres vor der existenziellen Bedrohung durch die Zikade gewarnt. Die Notfallzulassung ist ein wichtiger Schritt, um die Ernte zu sichern und den wirtschaftlichen Schaden für die Landwirte zu minimieren.

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