MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die Abgabefrist für die Steuererklärung rückt näher, und viele Steuerpflichtige suchen nach Möglichkeiten, den Prozess zu vereinfachen und gleichzeitig finanziell zu optimieren.
Die Steuererklärung kann für viele eine stressige und zeitaufwändige Aufgabe sein. Doch durch die Nutzung von Pauschalen lässt sich nicht nur der Aufwand reduzieren, sondern auch die finanzielle Belastung optimieren. Diese Pauschalen ermöglichen es, ohne umfangreiche Belegsammlung von steuerlichen Vorteilen zu profitieren.
Eine der bekanntesten Pauschalen ist die Arbeitnehmerpauschale, die für die Steuererklärung 2024 auf 1.230 Euro festgelegt wurde. Diese Pauschale wird automatisch berücksichtigt und erfordert keine Nachweise. Liegen die beruflichen Ausgaben unter diesem Betrag, ist es nicht notwendig, Belege zu sammeln. Übersteigen die Ausgaben jedoch diesen Betrag, können zusätzliche Kosten wie Arbeitsmittel oder Fortbildungen abgesetzt werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Entfernungspauschale, die für den einfachen Arbeitsweg gilt. Für die ersten 20 Kilometer werden 30 Cent pro Kilometer angesetzt, ab dem 21. Kilometer 38 Cent. Eine geplante Änderung im Koalitionsvertrag könnte diese Regelung jedoch zugunsten der Pendler ändern, indem bereits ab dem ersten Kilometer 38 Cent angesetzt werden.
Für viele Arbeitnehmer, die im Homeoffice arbeiten, ist die Homeoffice-Pauschale von Bedeutung. Sie ermöglicht es, sechs Euro pro Tag für maximal 210 Tage im Jahr abzusetzen. Wer vollständig im Homeoffice arbeitet, kann somit bis zu 1.260 Euro geltend machen. Diese Pauschale übersteigt die Werbungskostenpauschale und kann durch weitere Werbungskosten ergänzt werden.
Auch die Kontoführungspauschale ist eine Möglichkeit, die Steuerlast zu senken. Das Finanzamt erkennt pauschal 16 Euro für Kontoführungsgebühren an, unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Sollten die Gebühren höher sein, können Steuerpflichtige die Differenz mit entsprechenden Nachweisen geltend machen.
Bei beruflich bedingten Reisen können Verpflegungskosten pauschal abgesetzt werden. Für Reisen über acht Stunden können 14 Euro und für Reisen über 24 Stunden 28 Euro angesetzt werden. Diese Regelung gilt auch für Bewerbungsgespräche und Umzugstage im Rahmen berufsbedingter Umzüge.
Schließlich gibt es die Umzugskostenpauschale, die bei einem beruflich bedingten Umzug 964 Euro beträgt. Für jedes weitere Haushaltsmitglied gibt es 643 Euro zusätzlich. Weitere Kosten wie Maklergebühren können mit Belegen geltend gemacht werden.
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