GRÜNHEIDE / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – In der deutschen Gigafactory von Tesla in Grünheide gibt es Berichte über systematische Lohnkürzungen bei krankgeschriebenen Mitarbeitern. Diese Vorwürfe haben eine hitzige Debatte über Arbeitnehmerrechte und die Rolle des Betriebsrats entfacht.

Die jüngsten Berichte über Lohnkürzungen bei Tesla in der deutschen Gigafactory in Grünheide haben für Aufsehen gesorgt. Mehreren Mitarbeitern wurde während ihrer Krankmeldung der Lohn vollständig gestrichen, was auf eine systematische Praxis hindeutet. Besonders brisant ist, dass der Betriebsrat, der ohne Unterstützung der IG Metall gewählt wurde, bisher keine Anstalten macht, die Vorwürfe zu untersuchen.
Die IG Metall hat scharfe Kritik an Teslas Vorgehen geäußert und spricht von einer ernsthaften Verletzung grundlegender Arbeitnehmerrechte. Laut dem Entgeltfortzahlungsgesetz haben Arbeitnehmer im Krankheitsfall Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung, unabhängig davon, ob eine Diagnose vorgelegt wird. Allein die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist entscheidend.
Betroffene Mitarbeiter berichten, dass Tesla sie aufforderte, ihre Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden und Diagnosen offenzulegen. Wer dies verweigerte, erhielt kein Gehalt mehr. In einigen Fällen wurde auch kein Krankengeld gezahlt, da die Krankenkasse auf Arbeitgeberdaten wartete. Diese Praxis hat bei den Beschäftigten zu einem Klima der Angst geführt.
Einige Mitarbeiter berichteten, dass ihnen während ihrer Krankschreibung nahegelegt wurde, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen. Andere schilderten Hausbesuche und Gespräche, in denen das Vertrauen in die ärztliche Diagnose offen in Frage gestellt wurde. Die IG Metall spricht von einer zweistelligen Zahl an Betroffenen, geht jedoch von einer höheren Dunkelziffer aus.
Der Betriebsrat der Tesla Manufacturing Brandenburg SE hat bisher keine Initiative zur Klärung des Sachverhalts gezeigt. Der Betriebsratsvorsitzende erklärte, man habe keine Kenntnis über Fälle, in denen Lohn bei Krankheit gestrichen wurde. Diese Haltung wird von der IG Metall scharf kritisiert, da der Betriebsrat die Interessen der Belegschaft vertreten sollte.
Arbeitsrechtsexperten halten Teslas Vorgehen für rechtlich fragwürdig. Ein Arbeitgeber darf den Lohn nur dann verweigern, wenn begründete Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit bestehen und diese durch ein entsprechendes Gutachten widerlegt wurden. Die Weigerung, Diagnosen offenzulegen, stellt kein legitimes Kürzungsargument dar.
Ob betroffene Beschäftigte rechtlich gegen den Lohnstopp vorgehen, ist derzeit offen. Die IG Metall hat angekündigt, Mitglieder bei Klagen zu unterstützen. Die Kritik an Teslas Personalpolitik ist nicht neu, und es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickelt.


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