BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) hat sich entschieden gegen den Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ausgesprochen, der die Abschaffung der gesetzlichen Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter vorsieht. Diese Maßnahme könnte weitreichende negative Folgen für den Verbraucherschutz und die Klimapolitik haben, warnt der Verband.

Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) hat sich klar gegen den Vorschlag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) positioniert, die gesetzliche Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler abzuschaffen. Diese Pflicht, die seit 2018 besteht, wurde als Kompromiss eingeführt, um Professionalität, Transparenz und Rechtssicherheit in der Branche zu gewährleisten. Der VDIV Deutschland sieht in der geplanten Abschaffung einen erheblichen Rückschritt für den Verbraucherschutz und die Klimapolitik.
Die Weiterbildungspflicht ist ein zentrales Instrument, um die fachliche Mindestqualifikation in einer Branche zu sichern, die Vermögenswerte in Billionenhöhe verwaltet. Ohne diese gesetzliche Verpflichtung drohen vermehrt Streitfälle, Haftungsrisiken und Fehlentscheidungen, die hohe Kosten für Eigentümer und Gerichte nach sich ziehen könnten. Zudem spielt die Weiterbildung eine entscheidende Rolle bei der energetischen Sanierung von Gebäuden, einem wichtigen Aspekt der Klimapolitik.
Das Ministerium argumentiert, dass die Abschaffung der Pflicht eine jährliche Entlastung von 47,6 Millionen Euro bringen würde, wobei jedoch nur ein Bruchteil dieser Summe auf tatsächliche Bürokratiekosten entfällt. Der VDIV Deutschland hält diese Einsparungen für marginal im Vergleich zu den potenziellen Risiken und Kosten, die durch unzureichend qualifizierte Verwalter entstehen könnten.
Der Verband fordert daher eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs und schlägt vor, die Weiterbildungspflicht beizubehalten und sogar einen verpflichtenden Sachkundenachweis einzuführen. Zudem könnte die Digitalisierung der Nachweisverfahren die Behörden entlasten. Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland, betont, dass Bürokratieabbau nicht auf Kosten von Qualität und Verbraucherschutz erfolgen darf.

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