BONN / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Sport-Streamingdienst DAZN sieht sich einer Sammelklage von Verbraucherschützern gegenüber, die sich gegen angeblich unrechtmäßige Preiserhöhungen richtet. Bereits 4.500 Verbraucher haben sich der Klage angeschlossen, die beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht wurde. Die erste mündliche Verhandlung ist für September 2026 angesetzt.

Der Sport-Streamingdienst DAZN steht im Zentrum einer rechtlichen Auseinandersetzung, die von der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) initiiert wurde. Der Vorwurf: DAZN habe in den Jahren 2021 und 2022 die Preise für bestehende Verträge ohne die Zustimmung der Kunden erhöht. Diese Preisanpassungen, die unter anderem im Sommer 2022 den monatlichen Preis von 14,99 auf 29,99 Euro ansteigen ließen, werden von den Verbraucherschützern als intransparent und unwirksam kritisiert.
Die VZBV hat eine Sammelklage beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht, der sich bereits rund 4.500 Verbraucher angeschlossen haben. Diese Klage ist Teil eines größeren Trends, bei dem Verbraucherorganisationen verstärkt gegen Unternehmen vorgehen, die ihre Vertragsbedingungen einseitig ändern. Die Möglichkeit, sich der Klage anzuschließen, bleibt bis September 2026 bestehen, was auf ein langwieriges Verfahren hindeutet.
DAZN verteidigt die Preisanpassungen mit der erheblichen Erweiterung ihres Angebots. Laut Alice Mascia, der Deutschlandchefin von DAZN, habe das Unternehmen in kurzer Zeit bedeutende Rechte an der Bundesliga und der Champions League erworben, was die Preiserhöhung rechtfertige. Diese Argumentation steht jedoch im Widerspruch zu den Ansichten der Verbraucherschützer, die die Transparenz und Fairness der Vertragsklauseln in Frage stellen.
Die rechtlichen Auseinandersetzungen um DAZN werfen ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, denen sich Streamingdienste in einem zunehmend wettbewerbsintensiven Markt gegenübersehen. Während die Nachfrage nach exklusiven Sportinhalten steigt, müssen Anbieter wie DAZN ihre Geschäftsmodelle anpassen, um sowohl profitabel zu bleiben als auch den Erwartungen der Verbraucher gerecht zu werden. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm könnte weitreichende Konsequenzen für die Branche haben und als Präzedenzfall für zukünftige Vertragsstreitigkeiten dienen.

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