DÜSSELDORF / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat rechtliche Schritte gegen Meta eingeleitet, um den Datenschutz europäischer Nutzer zu schützen.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat rechtliche Schritte gegen Meta eingeleitet, um den Datenschutz europäischer Nutzer zu schützen. Meta plant, ab Mai 2025 Nutzerdaten von Facebook und Instagram für das Training seiner KI-Systeme zu verwenden, ohne die ausdrückliche Zustimmung der Nutzer einzuholen. Diese Vorgehensweise könnte gegen europäisches Datenschutzrecht verstoßen, weshalb die Verbraucherzentrale eine Abmahnung an Meta geschickt hat.
Meta hatte angekündigt, sämtliche auf den Plattformen geteilten Inhalte europäischer Nutzer für das Training von KI-Systemen zu nutzen. Das Unternehmen beruft sich dabei auf ein “berechtigtes Interesse” und setzt auf ein Widerspruchsverfahren. Nutzer, die nicht möchten, dass ihre Daten verwendet werden, müssen aktiv widersprechen. Die Verbraucherzentrale sieht hierin einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung, da ein einfaches Opt-out-Verfahren nicht ausreiche.
Christine Steffen, Datenschutzexpertin der Verbraucherzentrale NRW, betonte, dass Nutzer schnell handeln sollten, da einmal für das KI-Training verwendete Daten kaum wieder aus den Systemen entfernt werden können. Die Organisation prüft weitere rechtliche Schritte, falls Meta der Aufforderung nicht nachkommt, die geplante Datenverwendung zu unterlassen.
Die Verbraucherschützer kritisieren, dass Metas pauschaler Verweis auf ein berechtigtes Interesse nicht den rechtlichen Anforderungen genügt. Nutzer müssten nicht akzeptieren, dass ihre über Jahre angesammelten persönlichen Informationen für KI-Trainingszwecke verwendet werden. Besonders sensible Informationen könnten ebenfalls betroffen sein, was laut Datenschutz-Grundverordnung besonders geschützt ist.
Die Verbraucherzentrale NRW hat eine Anleitung veröffentlicht, die Nutzern beim Widerspruch helfen soll. Dieser muss vor dem 27. Mai 2025 erfolgen und erfordert lediglich die Angabe einer E-Mail-Adresse. Eine Begründung ist nicht notwendig. Nutzer sollten sich bewusst sein, dass ihre Beiträge, Kommentare, Fotos und andere Interaktionen betroffen sein könnten, wenn sie keinen Widerspruch einlegen.
Diese Entwicklung wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, die mit der Nutzung von Nutzerdaten für KI-Training verbunden sind. Während Unternehmen wie Meta die Daten für die Verbesserung ihrer Systeme nutzen möchten, stehen Verbraucherschützer und Datenschützer vor der Aufgabe, die Privatsphäre der Nutzer zu schützen. Die kommenden Monate könnten entscheidend dafür sein, wie sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Nutzerdaten in der KI-Entwicklung weiterentwickeln.
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