BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Angesichts zunehmender Drohneneinsätze über Dänemark und Norddeutschland plant Deutschland, seine Gesetzgebung zur Drohnenabwehr zu verschärfen. Ein neues Gesetz könnte der Bundeswehr erlauben, inländische Drohnen abzuschießen, wenn die Polizei überfordert ist.

Die deutsche Regierung plant, ihre Gesetzgebung zur Drohnenabwehr zu verschärfen, um auf die zunehmenden Drohnenaktivitäten in Dänemark und Norddeutschland zu reagieren. Diese Aktivitäten haben Bedenken hinsichtlich der Sicherheit und des möglichen Einsatzes von Drohnen für Spionagezwecke geweckt. In Dänemark wurden kürzlich mehrere Flughäfen und militärische Einrichtungen von Drohnen überflogen, was zu erheblichen Störungen führte.
Der Vorschlag von Verkehrsminister Dobrindt umfasst zwei wesentliche Punkte. Erstens soll ein nationales Drohnenabwehrzentrum eingerichtet werden, das Ressourcen von Bundes- und Landespolizei, dem Bundeskriminalamt und der Bundeswehr bündelt. Dieses Zentrum soll Budgets zusammenführen, Forschungsprojekte fördern und neue Technologien zur Drohnenabwehr koordinieren, darunter Stör- und Übernahmesysteme sowie Drohnen-gegen-Drohnen-Maßnahmen.
Zweitens wird die Regierung das Luftsicherheitsgesetz von 2005 ändern, um der Bundeswehr ausdrücklich zu erlauben, im Rahmen der militärischen Unterstützung ziviler Behörden einzugreifen, wenn die Kapazitäten der Polizei nicht ausreichen. Dies könnte auch das Abschießen von Drohnen umfassen, wie Dobrindt betonte. Derzeit erlaubt der rechtliche Rahmen nur begrenzte polizeiliche Maßnahmen wie Signalstörungen oder Netze, was Lücken bei größeren oder militarisierten Drohnen hinterlässt.
Die Ausweitung der militärischen Befugnisse im Inland wirft jedoch rechtliche Fragen auf. Laut der deutschen Verfassung ist die Bundeswehr von routinemäßigen Sicherheitsaufgaben im Inland ausgeschlossen und darf nur in eng definierten Fällen von Katastrophenhilfe eingesetzt werden, wenn zivile Behörden formell Unterstützung anfordern. Trotz dieser Bedenken sollen die Änderungen im Herbst dem Parlament vorgelegt werden.

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