HANNOVER / LONDON (IT BOLTWISE) – Volkswagen hat durch einen Formfehler der Staatsanwaltschaft Hannover eine Datenschutzstrafe in Millionenhöhe abgewendet. Ein fehlender Schriftsatz führte dazu, dass das Bußgeldverfahren eingestellt wurde.

Volkswagen hat sich in einem bemerkenswerten Fall von einem potenziellen Millionenbußgeld befreit, das ursprünglich von der Landesdatenschutzbehörde gefordert wurde. Der Grund für den Verzicht auf die Zahlung von 4,3 Millionen Euro liegt in einem Formfehler der Staatsanwaltschaft Hannover. Diese hatte es versäumt, einen entscheidenden Schriftsatz mit der erforderlichen Unterschrift zu versehen, was zur Einstellung des Verfahrens führte.

Der Fall dreht sich um Datenschutzverstöße, die im Zuge der Aufarbeitung des VW-Dieselskandals ans Licht kamen. Die Datenschutzaufsicht warf dem Konzern vor, gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen zu haben, indem Informationen an den US-Aufseher Larry Thompson weitergegeben wurden, ohne die betroffenen Mitarbeiter ausreichend zu informieren.

Volkswagen wehrte sich erfolgreich gegen das Bußgeld vor dem Landgericht Hannover, das dem Unternehmen in erster Instanz Recht gab. Die Staatsanwaltschaft legte daraufhin Beschwerde beim Oberlandesgericht Celle ein, musste diese jedoch zurückziehen, da die Eingabe nicht die erforderliche eigenhändige Unterschrift des zuständigen Staatsanwalts enthielt.

Die Opposition im niedersächsischen Landtag reagierte empört und sprach von einem Skandal. Die CDU-Fraktion kündigte an, den Vorfall im Rechtsausschuss thematisieren zu wollen, da der Fehler dem Land Niedersachsen erheblichen finanziellen Schaden zufüge.

Parallel dazu hatte VW eine Klage gegen die zugrunde liegende Datenschutzrüge eingereicht. Das Verwaltungsgericht entschied zugunsten von VW in zwei von fünf Verwarnungen, ließ jedoch die entscheidende Rüge bestehen. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und VW hat die Möglichkeit, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen.

Dieser Fall wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, denen sich Unternehmen und Behörden im Umgang mit Datenschutzvorschriften gegenübersehen. Die DSGVO stellt hohe Anforderungen an den Schutz personenbezogener Daten, und Verstöße können erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Der Fall VW zeigt jedoch auch, wie formale Fehler in der Rechtsdurchsetzung zu unerwarteten Ergebnissen führen können.

In der Automobilindustrie, die zunehmend auf vernetzte Technologien setzt, wird der Datenschutz zu einem zentralen Thema. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie nicht nur die technischen Anforderungen erfüllen, sondern auch die rechtlichen Vorgaben einhalten, um das Vertrauen der Verbraucher zu gewinnen und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

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VW entgeht Millionenstrafe wegen Formfehler bei Datenschutzverstoß
VW entgeht Millionenstrafe wegen Formfehler bei Datenschutzverstoß (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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