LUXEMBURG / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Begriff ‘Oktoberfest’ ist nicht nur ein Symbol für bayerische Tradition und Kultur, sondern auch ein bedeutendes wirtschaftliches Gut. Die Stadt München kämpft derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) um den Markenschutz dieses Begriffs, nachdem das Amt für geistiges Eigentum der Europäischen Union (EUIPO) die Eintragung für bestimmte Produkte aufgehoben hatte.

Der Streit um den Markenschutz des Begriffs ‘Oktoberfest’ hat eine neue Dimension erreicht, da die Stadt München und das EUIPO vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg aufeinandertreffen. Im Zentrum der Auseinandersetzung steht die Frage, ob und in welchem Umfang der Begriff als Marke geschützt werden kann, insbesondere für Produkte wie Bierkrüge und Lederhosen.

Die Stadt München hatte sich 2021 erfolgreich die Markeneintragung durch das EUIPO gesichert. Diese Entscheidung wurde jedoch durch den Einspruch eines schwedischen Unternehmens infrage gestellt, das argumentierte, dass der Begriff ‘Oktoberfest’ lediglich den Stil der Produkte beschreibe und nicht als Herkunftsnachweis diene. Dies führte zur Aufhebung der Eintragung für bestimmte Produkte wie Bekleidungsstücke und Trinkkrüge.

Das schwedische Unternehmen betont, dass die Unterscheidungskraft, ein essenzielles Merkmal im Markenrecht, nicht gegeben sei. Diese ist typischerweise vorhanden, wenn es um renommierte Marken geht, die über ihre Marke auch für Qualität bürgen. Der Fall wirft grundlegende Fragen über den Schutz von kulturellen Begriffen als Marken auf, die weit über den konkreten Fall hinausgehen.

Während die Beschwerde der Stadt München beim EUIPO erfolglos blieb, versucht die Landeshauptstadt nun, vor dem EuGH das Ruder herumzureißen. Die Entscheidung des Gerichts könnte weitreichende Folgen für den Markenschutz von kulturellen Begriffen in der EU haben. Experten beobachten den Fall mit großem Interesse, da er Präzedenzcharakter für ähnliche Fälle haben könnte.

Der Ausgang des Verfahrens ist derzeit ungewiss, und es könnte noch Monate dauern, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wird. In der Zwischenzeit bleibt der Begriff ‘Oktoberfest’ ein umkämpftes Terrain, das sowohl rechtliche als auch wirtschaftliche Interessen berührt. Die Entscheidung des EuGH wird nicht nur für die Stadt München, sondern auch für andere Städte und Regionen von Bedeutung sein, die ähnliche kulturelle Begriffe schützen möchten.

Der Fall verdeutlicht die Herausforderungen, die mit dem Schutz kultureller Begriffe als Marken verbunden sind. Während einige argumentieren, dass solche Begriffe geschützt werden sollten, um die kulturelle Identität zu bewahren, sehen andere darin eine Einschränkung des freien Marktes. Die Entscheidung des EuGH könnte daher auch Auswirkungen auf die zukünftige Gestaltung des Markenrechts in der EU haben.

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EuGH entscheidet über den Markenschutz des Begriffs ‘Oktoberfest’
EuGH entscheidet über den Markenschutz des Begriffs ‘Oktoberfest’ (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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