KÖLN / LONDON (IT BOLTWISE) – Ein wegweisendes Urteil des Oberlandesgerichts Köln hat die Praxis der Schufa in Frage gestellt und könnte weitreichende Folgen für die Bonitätsbewertung in Deutschland haben.

Das Oberlandesgericht Köln hat mit einem Urteil vom 10. April 2025 die Schufa dazu verpflichtet, beglichene Forderungen unverzüglich aus ihren Datenbeständen zu entfernen. Diese Entscheidung stellt einen bedeutenden Einschnitt in die bisherige Praxis dar, bei der erledigte Zahlungsstörungen pauschal drei Jahre gespeichert wurden. Die Richter sahen in der fortdauernden Speicherung keinen berechtigten Grund mehr, was im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung steht.

Die Reaktionen auf das Urteil ließen nicht lange auf sich warten. Nur eine Woche später folgte das Landgericht Aachen mit einem ähnlichen Urteil, das die Unzulässigkeit der Speicherung beglichener Forderungen auf Tatsachenebene bestätigte. Diese Urteile könnten einen Dominoeffekt in der Rechtsprechung auslösen und die Rechte der Verbraucher stärken.

Besonders brisant ist die Reaktion der Schufa auf diese Urteile. In einer Pressemitteilung kündigte die Auskunftei an, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen. Sie beruft sich auf frühere Entscheidungen, die die dreijährige Aufbewahrungsfrist bestätigten, und warnt vor möglichen wirtschaftlichen Folgen wie steigenden Kreditzinsen.

Parallel dazu versuchte die Schufa, das Verfahren durch einen Vergleich aus der Welt zu schaffen. Einem Bericht zufolge bot eine Anwältin der Schufa dem Kläger 10.000 Euro für eine Klagerücknahme an, was jedoch abgelehnt wurde. Dieses Vorgehen könnte nicht nur berufsrechtliche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Die Urteile haben bereits jetzt faktische Auswirkungen. Verbraucher können nun leichter die Löschung ihrer Daten verlangen und Schadensersatzansprüche geltend machen. Dies könnte die Schufa dazu zwingen, ihre Scoring-Methoden grundlegend zu überdenken, insbesondere da das Landgericht Bamberg die automatisierte Score-Berechnung als unzulässig erklärt hat.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird mit Spannung erwartet. Sollte er die Linie der Vorinstanzen bestätigen, könnte dies eine europaweite Signalwirkung haben. Andernfalls bleibt der Weg zum Europäischen Gerichtshof offen, der bereits 2023 automatisierte Bonitätsentscheidungen kritisch bewertet hat.

Für die Schufa und ähnliche Auskunfteien steht viel auf dem Spiel. Eine Bestätigung der Urteile könnte zu einer grundlegenden Neuausrichtung ihrer Geschäftsmodelle führen, während Verbraucher von mehr Transparenz und Datenschutz profitieren würden.

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Schufa-Urteil: Neue Maßstäbe für Datenschutz und Bonität
Schufa-Urteil: Neue Maßstäbe für Datenschutz und Bonität (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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