LONDON (IT BOLTWISE) – Mit steigenden Temperaturen im Sommer wird die Frage nach der Zumutbarkeit von Arbeitsbedingungen immer drängender. Während Schüler sich über hitzefreie Tage freuen können, sieht die Situation im Berufsleben anders aus.

Die sommerlichen Temperaturen können im Büro schnell zur Belastung werden. Während Schüler bei extremer Hitze oft hitzefrei bekommen, müssen Arbeitnehmer in der Regel weiterarbeiten. Ein gesetzliches Recht auf Hitzefrei gibt es nicht, dennoch sind Arbeitgeber verpflichtet, die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu schützen. Diese sogenannte Fürsorgepflicht bedeutet, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Arbeitsbedingungen erträglich zu gestalten.
Die Gewerkschaft IG Metall empfiehlt, dass die Temperatur in Arbeitsräumen 26 Grad nicht überschreiten sollte. Arbeitgeber sind angehalten, ihre Büros so zu isolieren, dass diese Grenze auch bei steigenden Außentemperaturen nicht überschritten wird. Sollte die Temperatur dennoch auf über 30 Grad steigen, müssen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, um die Belastung zu reduzieren. Dazu gehört beispielsweise das nächtliche Lüften oder das Schließen der Jalousien außerhalb der Arbeitszeiten.
Im Home-Office sind die Arbeitnehmer selbst dafür verantwortlich, ihre Arbeitsumgebung angenehm zu gestalten. Allerdings stellt sich die Frage, was passiert, wenn der Arbeitgeber nicht auf die Vorschläge der Mitarbeiter reagiert. Laut arbeitsrechte.de kann bei Temperaturen über 35 Grad unter bestimmten Umständen nicht mehr verlangt werden, dass Mitarbeiter in diesen Räumen arbeiten.
Der Betriebsrat spielt eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten. Sollten Arbeitgeber ihre Fürsorgepflicht vernachlässigen und die Gesundheit der Mitarbeiter gefährden, drohen rechtliche Konsequenzen. In extremen Fällen können Geld- oder sogar Freiheitsstrafen verhängt werden. Es ist daher im Interesse aller Beteiligten, gemeinsam Lösungen zu finden, um die Arbeitsbedingungen bei hohen Temperaturen zu verbessern.

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