STUTTGART / LONDON (IT BOLTWISE) – Das Oberlandesgericht Stuttgart hat eine Klage gegen die Lidl-App abgewiesen, da sie als kostenlos gilt. Dennoch bleibt die Debatte um den Datenschutz in Apps lebendig, da der Bundesgerichtshof die Möglichkeit hat, den Fall erneut zu prüfen. Verbraucherschützer fordern eine klare Angabe der ‘Kosten’ durch die Preisgabe persönlicher Daten.

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Das Oberlandesgericht Stuttgart hat kürzlich eine Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen die Lidl-App abgewiesen. Der Kern der Klage lag in der Behauptung, dass die App-Nutzer durch die Weitergabe ihrer persönlichen Daten indirekt für die Nutzung der App zahlen, obwohl diese als kostenlos beworben wird. Die Verbraucherschützer argumentierten, dass persönliche Daten als eine Form der Währung betrachtet werden sollten, was eine klare Preisangabe erforderlich mache.

Das Gericht entschied jedoch, dass die derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene einen Preis ausschließlich als Geldbetrag definieren. Daher sei die Beschreibung der App als ‘kostenlos’ nicht gesetzeswidrig. Diese Entscheidung könnte jedoch nur ein Zwischenschritt sein, da eine Revision vor dem Bundesgerichtshof zugelassen wurde, was die Debatte um den Datenschutz in digitalen Anwendungen weiter anheizen könnte.

Ramona Popp, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, betonte die Bedeutung einer höchstrichterlichen Klärung. Sie argumentiert, dass das Bezahlen mit persönlichen Daten als wirksame Gegenleistung anzusehen sei. Diese Sichtweise könnte weitreichende Auswirkungen auf die Art und Weise haben, wie digitale Dienste in Zukunft reguliert werden, insbesondere in Bezug auf die Transparenz der Datennutzung.

Die Diskussion um den Datenschutz in Apps ist nicht neu, gewinnt jedoch durch diesen Fall an Brisanz. Mit über 100 Millionen Nutzern weltweit könnte die Entscheidung des Bundesgerichtshofs einen Präzedenzfall schaffen, der weit über den Fall der Lidl-App hinausgeht. Experten erwarten, dass eine solche Entscheidung die Richtlinien für digitale Datennutzung grundlegend verändern könnte, was sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen von Bedeutung ist.

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BGH könnte Datenschutzdebatte bei Apps neu entfachen
BGH könnte Datenschutzdebatte bei Apps neu entfachen (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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