KARLSRUHE / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Ärzte nicht für mögliche Schäden durch Corona-Impfungen haften. Diese Verantwortung liegt beim Staat, was eine wichtige Klärung für viele Betroffene darstellt. Das Urteil könnte weitreichende Auswirkungen auf zukünftige Haftungsfragen im Gesundheitswesen haben.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat ein wegweisendes Urteil gefällt, das die Haftungsfrage bei möglichen Impfschäden durch Corona-Impfungen klärt. Ärzte, die Impfungen verabreichen, sind demnach nicht persönlich haftbar. Diese Entscheidung legt die Verantwortung für etwaige Schäden in die Hände des Staates, was sowohl den Bund als auch die Länder betrifft. Diese Klärung ist besonders relevant in Zeiten, in denen Impfungen eine zentrale Rolle im öffentlichen Gesundheitswesen spielen.

Der Fall, der zu diesem Urteil führte, betraf einen Mann, der seine Ärztin verklagt hatte, nachdem ihm nach einer Corona-Impfung eine Herzerkrankung diagnostiziert worden war. Er behauptete, die Impfung sei fehlerhaft verabreicht worden und er sei nicht ausreichend aufgeklärt worden. Trotz seiner Forderung nach Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 800.000 Euro, wiesen sowohl das Landgericht Dortmund als auch das Oberlandesgericht Hamm seine Klage ab. Sie argumentierten, dass die Ärztin in einer hoheitlichen Funktion gehandelt habe, was sie haftungsrechtlich als Beamtin einordne.

Das Urteil des BGH bestätigt diese Sichtweise und weist die Revision des Klägers zurück. Der dritte Zivilsenat in Karlsruhe betonte, dass die Verantwortung für Aufklärungs- oder Behandlungsfehler grundsätzlich beim Staat liege. Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für zukünftige Haftungsfragen im Gesundheitswesen haben, insbesondere in Bezug auf Impfungen, die im Rahmen staatlicher Gesundheitsprogramme verabreicht werden.

Obwohl das Urteil eine klare juristische Linie zieht, bleibt die Frage offen, ob die gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Klägers tatsächlich auf die Impfung zurückzuführen sind. Diese medizinische Frage wurde im Verfahren nicht geklärt. Dennoch ist das Urteil ein wichtiger Schritt in der rechtlichen Aufarbeitung von Impfschäden und könnte als Präzedenzfall für ähnliche Fälle dienen. Es unterstreicht die Notwendigkeit einer klaren Kommunikation und Dokumentation bei der Verabreichung von Impfungen, um sowohl Patienten als auch medizinisches Personal rechtlich abzusichern.

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BGH-Urteil: Staat haftet für Corona-Impfschäden
BGH-Urteil: Staat haftet für Corona-Impfschäden (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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