ERFURT / LONDON (IT BOLTWISE) – Das Bundesarbeitsgericht hat ein bedeutendes Urteil zur Entgeltgleichheit gefällt, das die Rechte von Frauen im Arbeitsleben stärkt. Frauen können sich künftig am Gehalt der bestbezahlten männlichen Kollegen orientieren, was die Beweislast auf die Arbeitgeber überträgt. Diese Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf die Lohngleichheit in Deutschland haben.
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat mit einem wegweisenden Urteil zur Entgeltgleichheit neue Maßstäbe gesetzt. Frauen haben nun das Recht, sich bei vermuteter Geschlechterdiskriminierung am Gehalt ihrer bestbezahlten männlichen Kollegen zu orientieren. Diese Entscheidung fiel im Rahmen eines Falles bei Daimler Truck in Baden-Württemberg und stärkt die Position von Frauen im Arbeitsleben erheblich.
Arbeitsrechtler Gregor Thüsing aus Bonn betonte die Bedeutung dieser Entscheidung, indem er erklärte, dass das Verbot der Benachteiligung wegen des Geschlechtes dadurch erheblich schärfere juristische Zähne erhalte. Elke Hannack, Vize-Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, kommentierte, dass das Urteil die Schwächen des deutschen Entgelttransparenzgesetzes offenlege und forderte eine zügige Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht.
Im Kern des Verfahrens stand die Klage einer Führungskraft bei Daimler Truck, die sich am Gehalt eines männlichen Spitzenverdieners orientieren wollte. Das Gericht entschied, dass der Paarvergleich, bei dem eine direkte männliche Vergleichsperson herangezogen wird, ausreicht, um die Beweislast auf den Arbeitgeber zu übertragen. Dieser muss nun darlegen, warum die Entgeltunterschiede bestehen.
Besonders das wenig transparente Entgeltsystem von Daimler Truck für Abteilungsleiter wurde im Urteil kritisiert. Die Argumentation der Daimler Truck-Anwältin, die geringere Bezahlung der Klägerin sei auf deren individuelle Leistung zurückzuführen, fand vor Gericht keine Zustimmung. Stattdessen wurde das bisherige Urteil des Landesarbeitsgerichts aufgehoben, um dem Arbeitgeber eine erneute Gelegenheit zu geben, sachliche Differenzierungsgründe offenzulegen.
Aktuelle Berichte zeigen, dass die bereinigte Lohnlücke zwischen Frauen und Männern in Deutschland bei sechs Prozent liegt, trotz zahlreicher gegenteiliger Gerichtsurteile. Die Bundesregierung bleibt jedoch zuversichtlich, bis 2030 vollständige Lohngleichheit erreichen zu können. Dieses Urteil könnte ein entscheidender Schritt in diese Richtung sein, indem es die Transparenz und Fairness in der Bezahlung fördert.
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