KARLSRUHE / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Ärzte nicht persönlich für mögliche Schäden durch Corona-Impfungen haften. Stattdessen trägt der Staat die Verantwortung für etwaige Aufklärungs- oder Behandlungsfehler. Dieses Urteil könnte weitreichende Folgen für zukünftige Haftungsfragen im Gesundheitswesen haben.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat ein wegweisendes Urteil gefällt, das die Haftungsfrage bei möglichen Impfschäden durch die Corona-Schutzimpfung klärt. Ärzte, die im Rahmen der Impfkampagne tätig sind, müssen demnach nicht persönlich für etwaige Schäden haften. Stattdessen liegt die Verantwortung beim Staat, der für Aufklärungs- oder Behandlungsfehler einstehen muss. Diese Entscheidung könnte die rechtliche Landschaft im Gesundheitswesen nachhaltig beeinflussen.

Im konkreten Fall hatte ein Mann seine Ärztin verklagt, nachdem er kurz nach einer Corona-Impfung eine Herzerkrankung entwickelt hatte. Er argumentierte, die Impfung sei fehlerhaft verabreicht worden und er sei nicht ausreichend über Risiken informiert worden. Vor Gericht forderte er Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 800.000 Euro. Doch sowohl das Landgericht Dortmund als auch das Oberlandesgericht Hamm wiesen seine Klage ab. Sie argumentierten, dass die Ärztin im Rahmen einer hoheitlichen Aufgabe gehandelt habe, was eine persönliche Haftung ausschließe.

Der BGH bestätigte diese Sichtweise und betonte, dass die Verantwortung für mögliche Impfschäden beim Staat liege. Dies basiert auf dem Prinzip der Amtshaftung, das im Grundgesetz verankert ist. Demnach haftet der Staat für Pflichtverletzungen, die in Ausübung eines öffentlichen Amtes geschehen. Diese Regelung gilt nicht nur für Beamte, sondern unter bestimmten Umständen auch für Privatpersonen, die hoheitliche Aufgaben übernehmen, wie es bei den impfenden Ärzten der Fall war.

Die Entscheidung des BGH könnte weitreichende Konsequenzen für die Zukunft haben. Sie stellt klar, dass der Staat die Verantwortung für die Sicherheit und Aufklärung im Rahmen von Impfkampagnen trägt. Patientenschützer fordern nun eine unbürokratische Lösung für Geschädigte, um langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Betroffene könnten sich an Krankenkassen oder Landesärztekammern wenden, die den Sachverhalt prüfen und eine gutachterliche Stellungnahme abgeben. Wird ein Zusammenhang zwischen Impfung und Schaden festgestellt, müsste der Staat den Schadenersatz übernehmen.

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BGH-Urteil: Staat haftet für Corona-Impfschäden
BGH-Urteil: Staat haftet für Corona-Impfschäden (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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