MÜNCHEN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs in München hat weitreichende Folgen für die Klimaschutzstiftung Mecklenburg-Vorpommern. Im Streit um die Abführung von 9,8 Millionen Euro als Schenkungssteuer hat das höchste deutsche Finanzgericht die Forderung des Landes bestätigt.
Die Klimaschutzstiftung Mecklenburg-Vorpommern steht im Zentrum eines langwierigen Rechtsstreits, der nun mit einem Urteil des Bundesfinanzhofs in München seinen Höhepunkt erreicht hat. Die Stiftung, die ursprünglich gegründet wurde, um den Bau der umstrittenen Pipeline Nord Stream 2 abzusichern, muss eine Schenkungssteuer in Höhe von 9,8 Millionen Euro zahlen. Diese Entscheidung bestätigt das Urteil des Landesfinanzgerichts in Greifswald, gegen das die Stiftung Revision eingelegt hatte.
Die Stiftung wurde Anfang 2021 ins Leben gerufen, um den Fertigbau der Pipeline Nord Stream 2 zu unterstützen, die russisches Erdgas nach Deutschland transportieren sollte. Nach Fertigstellung der Pipeline sollten die Mittel der Stiftung ausschließlich für Umweltprojekte verwendet werden. Das Land Mecklenburg-Vorpommern steuerte 200.000 Euro bei, während die Nord Stream 2 AG, ein Tochterunternehmen des russischen Staatskonzerns GAZPROM, 20 Millionen Euro einbrachte.
Ursprünglich ging das zuständige Finanzamt in Ribnitz-Damgarten von einer Steuerbefreiung aus. Doch das Finanzministerium setzte sich mit der Auffassung durch, dass die Gemeinnützigkeit der Stiftung nicht ausreichend verankert sei und der zweckbestimmte Einsatz der Mittel nicht gewährleistet werden könne. Die Stiftung zahlte die Steuer unter Protest und brachte den Fall vor das Finanzgericht, das die Klage jedoch abwies.
Der Streit um die Stiftung ist Teil eines größeren politischen Konflikts. Nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine beschloss der Landtag die Auflösung der Stiftung, was jedoch aus rechtlichen Gründen nicht umgesetzt wurde. Ein Sonderausschuss des Landtags untersucht nun die Rolle der Landesregierung bei der Gründung der Stiftung und mögliche Einflüsse aus Moskau. Der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder soll Mitte Oktober als Zeuge gehört werden.

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