BONN / LONDON (IT BOLTWISE) – Das Bundeskartellamt hat Amazon wegen seiner Preisgestaltung auf dem Marketplace ins Visier genommen. Die Behörde sieht in den von Amazon gesetzten Preisgrenzen einen möglichen Missbrauch der Marktstellung.
Das Bundeskartellamt hat Amazon in einer vorläufigen rechtlichen Einschätzung wegen seiner Preisgestaltung auf dem Marketplace kritisiert. Laut der Behörde beeinflusst Amazon die Preisbildung der Händler auf seiner Plattform, indem es bestimmte Preisgrenzen vorgibt, die nicht überschritten werden dürfen. Diese Praxis könnte als wettbewerbswidrig angesehen werden, da sie die Freiheit der Händler einschränkt, ihre Preise unabhängig festzulegen.
Amazon.de ist mit einem Anteil von rund 60 Prozent am deutschen Onlinehandel eine der dominierenden Plattformen. Auf dem Marketplace sind etwa 47.500 deutsche Verkaufspartner aktiv. Das Bundeskartellamt bemängelt, dass Amazon mithilfe von Algorithmen die Preise der Händler überwacht und bei Überschreitung der festgelegten Grenzen die Sichtbarkeit der Angebote reduziert. Dies geschieht durch die Entfernung der Angebote oder eine weniger prominente Platzierung in den Suchergebnissen.
Die Behörde sieht darin eine intransparente Beeinflussung der Preisgestaltungsfreiheit der Händler. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, betont, dass diese Praxis besonders dann problematisch sei, wenn Händler ihre Kosten nicht mehr decken können und der Wettbewerb im E-Commerce dadurch behindert wird. Amazon weist die Vorwürfe zurück und betont, dass die Händler ihre Preise frei festlegen können. Das Unternehmen argumentiert, dass es seinen Kunden helfen muss, günstige Angebote zu finden, um eine gute Einkaufserfahrung zu gewährleisten.
Das Bundeskartellamt hat Amazon als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb eingestuft. Diese Einstufung ermöglicht eine erweiterte Missbrauchsaufsicht, die im Fall von Amazon angewendet wird. Der Bundesgerichtshof hat diese Einschätzung der Kartellwächter im Jahr 2024 bestätigt. Amazon hat sich gegen diese Einstufung beschwert, sieht sich jedoch weiterhin mit den Vorwürfen konfrontiert.
Die Diskussion um Amazons Preiskontrollen auf dem Marketplace wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, denen sich große Plattformen im Umgang mit Wettbewerbsvorschriften gegenübersehen. Während Amazon argumentiert, dass seine Maßnahmen im Interesse der Kunden liegen, um wettbewerbsfähige Preise zu gewährleisten, sieht das Bundeskartellamt darin eine potenzielle Behinderung des Wettbewerbs. Die kommenden Monate werden zeigen, wie sich die Situation entwickelt und ob Amazon seine Praktiken anpassen muss, um den Anforderungen der Kartellbehörde gerecht zu werden.
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