LEIPZIG / LONDON (IT BOLTWISE) – Das Bundesverwaltungsgericht hat das Bundeslandwirtschaftsministerium verpflichtet, ein umfassendes Aktionsprogramm zur Reduzierung der Nitratbelastung im Grundwasser zu entwickeln. Diese Entscheidung könnte den Gewässerschutz in landwirtschaftlich intensiv genutzten Regionen Deutschlands maßgeblich vorantreiben. Die Deutsche Umwelthilfe sieht darin einen bedeutenden Erfolg für den Umweltschutz und erwartet eine zügige Umsetzung der Maßnahmen.

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In einem richtungsweisenden Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Bundeslandwirtschaftsministerium dazu verpflichtet, ein Nationales Aktionsprogramm zur Reduzierung der Nitratbelastung aus landwirtschaftlichen Quellen zu entwickeln. Diese Entscheidung geht auf eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zurück und könnte den Gewässerschutz in Deutschland entscheidend voranbringen. Das Gericht betonte, dass das bestehende Düngemittelgesetz den Bund bereits seit 2017 verpflichtet, ein solches Programm zu initiieren, was bisher nicht geschehen ist.

Die Deutsche Umwelthilfe bezeichnete das Urteil als ‘Riesenerfolg’ und erwartet, dass die Umwelthilfe bei der Erarbeitung des Programms einbezogen wird. Die Vorsitzende Richterin, Susanne Rublack, hob hervor, dass trotz der Existenz einer Düngemittelverordnung das vorgeschaltete Aktionsprogramm noch nie erstellt wurde. Dies sei jedoch notwendig, um den Nitratgehalt im Grundwasser auf unter 50 Milligramm pro Liter zu senken, eine wesentliche Anforderung, die das Ministerium bei der Erstellung des Programms berücksichtigen muss.

Das Umweltbundesamt hat festgestellt, dass dieser Grenzwert zwischen 2020 und 2022 an etwa 26 Prozent der Messstellen überschritten wurde, insbesondere in Regionen mit intensiver landwirtschaftlicher Nutzung. Diese Überschreitungen stellen eine erhebliche Gefahr für die Wasserqualität dar und erfordern dringende Maßnahmen. Die Entscheidung des Gerichts könnte daher als Katalysator für eine umfassendere Reform der landwirtschaftlichen Praktiken in Deutschland dienen.

Sascha Müller-Kraenner, Geschäftsführer der DUH, begrüßte das Urteil als historischen Fortschritt für den Gewässerschutz. Er äußerte die Erwartung, dass die Umwelthilfe bei der Erarbeitung des Programms einbezogen wird, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen effektiv und nachhaltig sind. Diese Entscheidung ist bereits das zweite einschlägige Urteil in diesem Jahr, nachdem im März ein ähnliches Urteil gegen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen bezüglich der Nitratbelastung an der Ems ergangen war.

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Bundesministerium muss Aktionsprogramm gegen Nitratbelastung entwickeln
Bundesministerium muss Aktionsprogramm gegen Nitratbelastung entwickeln (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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