LEIPZIG / LONDON (IT BOLTWISE) – Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Bundesregierung ein nationales Aktionsprogramm zum Schutz der Gewässer vor Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen erstellen muss. Diese Entscheidung folgt einer Klage der Deutschen Umwelthilfe und stellt einen bedeutenden Schritt im Kampf gegen die Nitratbelastung dar. Die Umsetzung des Programms soll sicherstellen, dass der Nitratgehalt im Grundwasser die gesetzlich festgelegte Grenze von 50 Milligramm pro Liter nicht überschreitet.

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine wegweisende Entscheidung getroffen, die die Bundesregierung verpflichtet, ein nationales Aktionsprogramm zur Reduzierung der Nitratbelastung in Gewässern zu entwickeln. Diese Entscheidung folgt einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die darauf abzielt, die Nitratbelastung aus landwirtschaftlichen Quellen zu verringern. Das Gericht betonte, dass das Aktionsprogramm insbesondere geeignet sein muss, den Nitrat-Eintrag aus der Landwirtschaft so zu reduzieren, dass das Grundwasser nicht mehr als 50 Milligramm Nitrat pro Liter enthält.

Bereits seit 2017 verpflichtet das Düngegesetz den Bund, ein solches Programm zu entwerfen. Dieses soll dann in die Änderungen der Düngeverordnung einfließen. Bisher hat das Bundeslandwirtschaftsministerium jedoch nur die Düngeverordnung umgesetzt, ohne ein vorgelagertes Aktionsprogramm zu erstellen. Die Vorsitzende Richterin Susanne Rublack hob hervor, dass diese gesetzlich vorgeschriebene Dualität bislang nicht umgesetzt wurde.

Die Nitratbelastung in Deutschland ist ein ernstes Problem, das laut Umweltbundesamt an rund 26 Prozent der Messstellen im Einzugsgebiet mit überwiegend landwirtschaftlicher Nutzung die 50-Milligramm-Grenze überschreitet. Diese Belastung stellt nicht nur eine Gefahr für die Umwelt dar, sondern auch für die Gesundheit der Bevölkerung, da Nitrat im Trinkwasser gesundheitsschädlich sein kann.

Die Deutsche Umwelthilfe bezeichnete das Urteil als historischen Erfolg für sauberes Wasser. Der Bundesgeschäftsführer der DUH, Sascha Müller-Kraenner, äußerte die Erwartung, dass die Umwelthilfe an der Erstellung des Nationalen Aktionsprogramms beteiligt wird. Diese Entscheidung ist bereits die zweite des Bundesverwaltungsgerichts zur Nitratbelastung der Gewässer in diesem Jahr, nachdem im März Maßnahmen gegen die Nitratbelastung an der Ems gefordert wurden.

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Bundesregierung muss Aktionsprogramm gegen Nitratbelastung erstellen
Bundesregierung muss Aktionsprogramm gegen Nitratbelastung erstellen (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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