LUXEMBURG / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Europäische Gerichtshof hat die EU-Genehmigung für das ungarische Kernkraftwerk Paks II aufgehoben, was die Pläne Ungarns mit russischer Beteiligung erschüttert. Trotz des Urteils plant Ungarn, das Projekt fortzusetzen, was die EU-Vorschriften herausfordert. Die Finanzierung durch russische Staatsbanken und die Beteiligung von Rosatom stehen im Mittelpunkt der Kontroversen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich die Genehmigung der Europäischen Kommission für das ungarische Kernkraftwerk Paks II für ungültig erklärt. Diese Entscheidung stellt einen bedeutenden Rückschlag für Ungarn dar, das trotz der rechtlichen Hürden an seinen Plänen festhält. Die Kommission hatte ursprünglich im Jahr 2017 die staatlichen Beihilfen für das Projekt genehmigt, doch die Luxemburger Richter befanden, dass die EU-Vorschriften nicht ausreichend geprüft wurden.
Ungarn zeigt sich jedoch unbeeindruckt von dem Urteil und plant, das Projekt mit russischer Unterstützung fortzusetzen. Der ungarische EU-Minister Janos Boka betonte, dass die Bauarbeiten gemäß dem ursprünglichen Zeitplan fortgeführt werden sollen. Diese Haltung könnte die EU-Kommission vor neue Herausforderungen stellen, da sie nun überlegen muss, wie sie auf das Urteil reagieren soll.
Die Finanzierung des Projekts ist ein weiterer umstrittener Punkt. Geplant ist, dass 80 Prozent der Kosten durch Kredite russischer Staatsbanken gedeckt werden, wobei das russische Staatsunternehmen Rosatom eine zentrale Rolle spielt. Diese enge Zusammenarbeit mit Russland könnte in der aktuellen geopolitischen Lage zusätzliche Spannungen innerhalb der EU hervorrufen.
Die bestehende Anlage Paks I, die in den 1980er Jahren mit sowjetischer Unterstützung errichtet wurde, soll zwischen 2032 und 2037 abgeschaltet werden. Während Ungarn parallel den Ausbau der Solarenergie vorantreibt, bleibt die Regierung überzeugt, dass Paks II notwendig ist, um den nationalen Energiebedarf zu decken. Diese Überzeugung steht jedoch im Widerspruch zu den Bedenken der EU und anderer Mitgliedstaaten, die eine stärkere Unabhängigkeit von russischen Energielieferungen anstreben.

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