LUXEMBURG / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Europäische Gerichtshof hat die Genehmigung der Europäischen Kommission für das ungarische Kernkraftwerk Paks II aufgehoben. Diese Entscheidung stellt Ungarns Energiepläne vor neue Herausforderungen, da die Regierung trotz des Urteils am Bau festhalten will. Die Finanzierung des Projekts durch russische Kredite und die Beteiligung von Rosatom werfen zusätzliche Fragen auf.

Der Europäische Gerichtshof hat kürzlich ein Urteil gefällt, das die Genehmigung der Europäischen Kommission für das ungarische Kernkraftwerk Paks II aufhebt. Diese Entscheidung basiert auf der Feststellung, dass die Kommission ihre Sorgfaltspflicht verletzt hat, indem sie die EU-Beihilfevorschriften und die Regelungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge nicht ausreichend geprüft hat. Das Urteil stellt einen bedeutenden Rückschlag für Ungarns Energiepolitik dar, die stark auf den Ausbau von Paks II setzt.
Ungarn plant, das Paks II-Projekt trotz des Urteils fortzusetzen. Der ungarische Minister für EU-Angelegenheiten, Janos Boka, hat die Entschlossenheit der Regierung bekräftigt, den Bau entsprechend dem ursprünglichen Zeitplan fortzuführen. Diese Haltung zeigt, wie wichtig das Projekt für die nationale Energiestrategie ist, insbesondere angesichts der geplanten Stilllegung der bestehenden Anlage Paks I zwischen 2032 und 2037.
Die Europäische Kommission steht nun vor der Herausforderung, auf das Urteil zu reagieren. Ursprünglich hatte sie die Genehmigung im Jahr 2017 erteilt. In einer ersten Reaktion kündigte die Kommission an, das Urteil umfassend analysieren zu wollen. Die Finanzierung des Projekts erfolgt zu 80 Prozent durch Kredite von russischen Staatsbanken, und die Durchführung liegt in den Händen des russischen Staatskonzerns Rosatom, was zusätzliche geopolitische Spannungen mit sich bringt.
Parallel zum Ausbau von Paks II unternimmt Ungarn erhebliche Anstrengungen, um den Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere der Solarenergie, zu fördern. Dennoch betont die ungarische Regierung die Notwendigkeit des Ausbaus von Paks II, um den künftigen Energiebedarf des Landes zu sichern. Diese Strategie wird jedoch durch das EuGH-Urteil und die damit verbundenen rechtlichen Unsicherheiten erheblich erschwert.

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