NEW YORK (IT BOLTWISE) – Durch Fitnessgeräte mit gestreamten Sportkursen ist die New Yorker Peloton erfolgreich. Nun trübt eine Klage von Musikern die Aussichten. Wegen fehlender Rechte für übertragene Musik soll Peloton 130 Millionen Dollar zahlen.

Eine ganze Reihe von Mitgliedern der NMPA hat gegen Peloton eine kollektive Klage eingereicht. Dabei geht es um die Verwendung von Musik, die Peleton im Rahmen von Streaming an seine Kunden übertragen hat. Diese Videos spielen im Geschäftsmodell von Peloton eine entscheidende Rolle.

Denn der Hersteller hebt sich von anderen Fitnessgeräten über die Displays ab, mit denen die Benutzer motivierende, in der Regel mit Musik unterlegt Fitness-Streams und ganze Kurse abrufen können. Zudem bietet Peloton Playlisten an, mit denen die Heimsportler Musik auch ohne Videos abspielen können.

Der Klage zufolge hat Peloton mehr als 1000 Musikstücke teilweise über Jahre hinweg ohne gültige Lizenz verwendet. Zwar hat der Hersteller Verträge mit einzelnen großen Publishern geschlossen, aber nicht mit allen. In anderen Fällen soll Peloton zeitlich befristete Lizenzen gehabt haben, die schon längst ausgelaufen sind. Zu den mutmaßlich ohne Bezahlung genutzten Titeln gehören zum Beispiel „Shallow“ von Lady Gaga und Bradley Cooper, „Only Girl“ von Rihanna, „Drip“ von Migos und Cardi B. sowie „Bangarang“ von Skrillex und Sirah.


Auf den Fitnessgeräten von Peloton liefen anscheinend auch nicht lizensierte Musiktitel.
Auf den Fitnessgeräten von Peloton liefen anscheinend auch nicht lizensierte Musiktitel. (Bild: Peloton)









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