NEW YORK / LONDON (IT BOLTWISE) – Die jüngste Einigung auf eine globale Mindeststeuer im Rahmen der OECD hat weltweit für Aufsehen gesorgt. Doch eine bemerkenswerte Ausnahme sorgt für Diskussionen: US-Unternehmen sollen von diesen neuen Steuerregeln ausgenommen werden.
Die Einigung auf eine globale Mindeststeuer von 15 Prozent für Unternehmen mit einem Umsatz von über 750 Millionen Dollar wurde von rund 140 Ländern im Rahmen der OECD getroffen. Diese Maßnahme soll verhindern, dass Unternehmen ihre Gewinne in Niedrigsteuerländer verlagern. Doch die USA haben angekündigt, dass ihre Unternehmen von dieser Regelung ausgenommen werden sollen. Dies wurde in einem Abkommen mit den G7-Verbündeten beschlossen, wie das US-Finanzministerium bekannt gab.
Im Gegenzug verzichtet die Trump-Regierung auf die Einführung einer sogenannten „Rache-Steuer“, die ursprünglich als Gegenmaßnahme zu den internationalen Steuerplänen vorgesehen war. Diese Entscheidung wurde von US-Finanzminister Scott Bessent verkündet, der betonte, dass die USA in den kommenden Monaten kooperativ an der Umsetzung der Vereinbarung im Rahmen des OECD-G20-Inklusivrahmens arbeiten werden.
Die OECD-Vereinbarung, auch als Säule-2-Steuern bekannt, sieht vor, dass Unternehmen, die in einem Niedrigsteuerland weniger als den Mindeststeuersatz zahlen, die Differenz im Heimatland nachversteuern müssen. Diese Regelung soll Steuervermeidung durch Gewinnverlagerung eindämmen. Die USA haben jedoch diese internationale Vereinbarung bisher nicht in nationales Recht umgesetzt, was zu Kritik und Bedenken hinsichtlich der Fairness und der Wettbewerbsbedingungen führt.
Experten sehen in der Ausnahme für US-Unternehmen eine potenzielle Schwächung der globalen Steuerreformbemühungen. Kritiker argumentieren, dass dies anderen Ländern einen Anreiz geben könnte, ebenfalls Ausnahmen zu fordern, was die Effektivität der Mindeststeuer untergraben könnte. Zudem könnte dies zu Spannungen zwischen den USA und anderen OECD-Mitgliedern führen, die die Regelung vollständig umsetzen wollen.
Die Entscheidung der USA, ihre Unternehmen von der globalen Mindeststeuer auszunehmen, könnte auch Auswirkungen auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit haben. Während einige US-Unternehmen von der Ausnahme profitieren könnten, könnte dies zu einem ungleichen Wettbewerbsumfeld führen, in dem Unternehmen aus anderen Ländern benachteiligt werden.
In den kommenden Monaten wird es entscheidend sein, wie die USA und ihre internationalen Partner die Umsetzung der OECD-Vereinbarung gestalten. Die Diskussionen über die globale Mindeststeuer und die Ausnahme für US-Unternehmen werden voraussichtlich weitergehen und könnten langfristige Auswirkungen auf die internationale Steuerpolitik und die Beziehungen zwischen den beteiligten Ländern haben.
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