SEATTLE / LONDON (IT BOLTWISE) – Ein US-Gericht hat entschieden, dass die Klage einer ehemaligen Meta-Mitarbeiterin wegen sexueller Belästigung und Diskriminierung weiterverfolgt werden kann. Die Klägerin, Kelly Stonelake, erhebt schwere Vorwürfe gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber, die nun vor Gericht verhandelt werden.

Ein US-Gericht hat entschieden, dass die Klage von Kelly Stonelake, einer ehemaligen Mitarbeiterin von Meta, wegen sexueller Belästigung und Diskriminierung nicht abgewiesen wird. Die Entscheidung von Richterin Barbara Rothstein ermöglicht es Stonelake, ihre Vorwürfe weiter zu verfolgen. Stonelake, die von 2009 bis Anfang 2024 bei Meta tätig war, erhebt schwere Vorwürfe gegen das Unternehmen, darunter sexuelle Belästigung, Geschlechterdiskriminierung und Vergeltungsmaßnahmen.
Stonelake behauptet, dass Meta nicht angemessen auf ihre Berichte über sexuelle Übergriffe und Belästigungen reagiert habe. Zudem sei sie bei Beförderungen regelmäßig zugunsten männlicher Kollegen übergangen worden. Nach ihrer Kritik an einem ihrer Meinung nach rassistischen und für Minderjährige schädlichen Videospiel habe sie Vergeltungsmaßnahmen erfahren. Diese Erfahrungen hätten ihre psychische Gesundheit stark beeinträchtigt und sie in medizinische Behandlung gezwungen.
Meta hatte versucht, die Klage abzuweisen, indem es argumentierte, dass Stonelakes Vorwürfe rechtlich unzureichend seien und außerhalb der Verjährungsfrist des Washingtoner Antidiskriminierungsgesetzes lägen. Die Richterin wies jedoch Teile dieses Arguments zurück und entschied, dass bestimmte Aspekte der Klage, wie Vergeltungsmaßnahmen und sexuelle Belästigung, ausreichend begründet seien, um weiterverfolgt zu werden.
Diese Klage ist nur eine von mehreren hochkarätigen Vorwürfen, mit denen Meta in letzter Zeit konfrontiert ist. Kurz nach Stonelakes Klage veröffentlichte Sarah Wynn-Williams, eine ehemalige Führungskraft bei Meta, ein Buch, in dem sie ebenfalls von sexueller Belästigung und Vergeltungsmaßnahmen berichtete. Meta bestreitet die Vorwürfe und hat rechtliche Schritte gegen die Veröffentlichung des Buches eingeleitet.

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