BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die jüngsten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Köln und der irischen Datenschutzbehörde, die es Meta erlauben, Nutzerdaten für das Training von KI-Modellen zu verwenden, haben in Deutschland für erhebliche Diskussionen gesorgt. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider äußerte scharfe Kritik an diesen Beschlüssen und fordert eine gesetzgeberische Entscheidung, um die Nutzung von personenbezogenen Daten für kommerzielle KI-Zwecke zu regeln.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln, die es Meta erlaubt, die Daten europäischer Nutzer für das Training von KI-Modellen zu verwenden, hat in Deutschland für Aufsehen gesorgt. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider kritisierte diesen Schritt scharf und bezeichnete ihn als „unfassbar“. Sie fordert eine gesetzgeberische Entscheidung, um die Nutzung von personenbezogenen Daten für kommerzielle Zwecke klar zu regeln.
Meta kann seit kurzem die Daten aller volljährigen Nutzer von Facebook und Instagram in Europa für das Training von KI-Anwendungen wie dem Sprachmodell LLaMA verwenden, sofern die Betroffenen nicht aktiv widersprochen haben. Diese Opt-out-Lösung stößt auf Kritik, da sie den Nutzern eine erhebliche Hürde auferlegt, um ihre Daten zu schützen. Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, berichtete, dass es ihn rund 30 Minuten gekostet habe, die entsprechende Widerspruchsoption bei Facebook zu finden.
Die irische Datenschutzbehörde hat bestätigt, dass Meta sich auf das berechtigte Interesse für die Trainingszwecke stützen kann, was die Opt-out-Möglichkeit als ausreichend erscheinen lässt. Specht-Riemenschneider hält diese Einschätzung für verfehlt, da eine sorgfältige Interessenabwägung erforderlich sei. Sie betont, dass es gesetzliche Voraussetzungen geben müsse, wenn eine KI mit Nutzerdaten gebaut werden soll.
Im Forschungsinteresse, etwa zur Heilung von Krankheiten, zeigt sich Specht-Riemenschneider offen für die Nutzung von Daten. Doch wenn es darum geht, mit diesen Daten Geld zu verdienen, sieht sie die Notwendigkeit einer gezielten Einwilligung der Nutzer. Die Marktmacht von Meta, die auf den persönlichen Informationen der Nutzer basiert, könnte ein Eingreifen der Wettbewerbsbehörden rechtfertigen.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird von Specht-Riemenschneider als „Geburtsfehler“ bezeichnet, da sie Dienstleistern beim Einholen von Zustimmungen für Tracking keine verpflichtenden Informationen vorschreibt. Dies führt zu einer Situation, in der viele Nutzer mangels Alternativen gezwungen sind, ihre Einwilligung zu erteilen. Hier sieht die Bundesdatenschutzbeauftragte ebenfalls Handlungsbedarf für den Gesetzgeber.
Auch die nationale Umsetzung des Digital Services Act (DSA) stellt die Behörden vor Herausforderungen. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, weist darauf hin, dass die Behörde aufgrund fehlender Ressourcen nur mit einem Bruchteil des vorgesehenen Personals arbeitet. Dies erschwert die Durchsetzung der neuen Regelungen erheblich.
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