BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Ab 2026 wird die digitale Kommunikation zwischen Vermietern und Mietern von Gewerbeimmobilien eine neue Dimension erreichen. Die Möglichkeit, Mietvertragsänderungen per E-Mail, SMS oder Messenger zu vereinbaren, klingt zunächst nach einem Schritt in Richtung Digitalisierung. Doch diese Vereinfachung birgt erhebliche Risiken, die Vermieter nicht unterschätzen sollten.
Die Einführung der sogenannten Textform für Mietvertragsänderungen ab 2026 markiert einen bedeutenden Wandel in der Immobilienbranche. Was auf den ersten Blick wie eine Erleichterung erscheint, könnte sich als juristisches Minenfeld entpuppen. Die Möglichkeit, Verträge ohne Unterschrift zu ändern, eröffnet neue Herausforderungen in Bezug auf Rechtssicherheit und Dokumentation. Vermieter müssen sich auf eine neue Art der Vertragsführung einstellen, um ungewollte Änderungen und potenzielle Streitigkeiten zu vermeiden.
Ein einfaches ‘Einverstanden’ in einer WhatsApp-Nachricht könnte künftig ausreichen, um eine Vertragsänderung rechtlich bindend zu machen. Diese Entwicklung stellt die bisherige Praxis, die auf schriftlichen Vereinbarungen mit beidseitiger Unterschrift basierte, auf den Kopf. Die Gefahr von Missverständnissen und unklaren Vereinbarungen steigt, was zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen kann. Vermieter sind daher gut beraten, ihre Kommunikationswege und Dokumentationspraktiken zu überdenken.
Die rechtlichen Unsicherheiten, die mit der neuen Regelung einhergehen, könnten auch den Wert von Immobilien beeinflussen. Bei Verkäufen oder Finanzierungsverhandlungen ist die lückenlose Dokumentation von Mietverträgen entscheidend. Ohne klare Nachweise über getroffene Vereinbarungen könnte die Bewertung einer Immobilie leiden. Dies könnte insbesondere bei langfristigen Mietverträgen, die plötzlich kündbar werden, zu erheblichen finanziellen Verlusten führen.
Obwohl die Textform die Schriftform formal ersetzt, bleibt der Paragraf 550 BGB bestehen, der die Zusammenfassung aller wesentlichen Vertragsbestandteile in einer Urkunde fordert. Ohne diese Einheit droht die kurzfristige Kündbarkeit von Verträgen, was Vermieter und Investoren gleichermaßen betrifft. Experten raten daher, auch in Zukunft auf die Schriftform zu bestehen, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.
Die Gesetzesänderung mag aus Sicht des Gesetzgebers ein Schritt in Richtung digitale Vereinfachung sein, doch für Vermieter bedeutet sie vor allem mehr Verantwortung und eine erhöhte Dokumentationspflicht. Eine umfassende Vertragsinventur und digitale Sorgfalt sind unerlässlich, um ungewollte Vertragsänderungen und Vermögensschäden zu vermeiden. Die Rückbesinnung auf die Schriftform, solange dies noch möglich ist, könnte sich als kluger Schachzug erweisen.

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