MÜNCHEN / LONDON (IT BOLTWISE) – Eine belgische Schokolade, die sich vor allem an Kinder richtet, sorgt derzeit für Aufsehen. Aufgrund unvollständiger Allergen-Informationen auf dem Etikett wird das Produkt zurückgerufen, was für Menschen mit Glutenunverträglichkeit ernsthafte gesundheitliche Folgen haben könnte.
Die belgische Schokolade ‘Belgian Chocolate Moments Smurfs’ der Firma Neuhaus NV wird derzeit vom Markt genommen. Der Grund dafür ist eine unvollständige Allergen-Kennzeichnung, die bei einer Kontrolle entdeckt wurde. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Warnung herausgegeben, da das Produkt Weizen (Gluten) enthält, was für Menschen mit entsprechenden Allergien oder Unverträglichkeiten gefährlich sein kann.
Der Rückruf betrifft die ‘Popping Milk Chocolates with Cookies’, die in einer 120-Gramm-Verpackung angeboten werden. Der Verkaufszeitraum erstreckt sich vom 16. Juni 2025 bis zum 4. August 2025. Besonders problematisch ist, dass das Design der Schokolade vor allem Kinder anspricht, die möglicherweise besonders empfindlich auf Gluten reagieren könnten.
Glutenunverträglichkeit, auch als Zöliakie bekannt, ist eine chronische Autoimmunerkrankung, bei der das Eiweiß Gluten eine Fehlreaktion des Immunsystems auslöst. Dies kann zu einer Schädigung der Dünndarmschleimhaut führen und die Nährstoffaufnahme beeinträchtigen. Typische Symptome sind Erschöpfung, Müdigkeit, Blähungen, Bauchschmerzen, Übelkeit sowie Durchfall oder Verstopfung.
Die Firma Neuhaus NV rät allen Kunden, die allergisch oder intolerant gegenüber Weizen sind, das Produkt nicht zu konsumieren und es zur Verkaufsstelle zurückzubringen. Dort wird der Kaufpreis erstattet. Für Menschen ohne diese Unverträglichkeiten besteht laut dem Hersteller kein Risiko beim Verzehr der Schokolade.
Der Rückruf betrifft mehrere Bundesländer, darunter Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Bereits Anfang des Jahres gab es einen ähnlichen Vorfall, bei dem ein Snack wegen fehlender Allergen-Kennzeichnung zurückgerufen werden musste. Damals waren Spuren von Sesam nicht korrekt deklariert.
Für Verbraucher, die von einer Glutenunverträglichkeit betroffen sind, ist es wichtig, auf die korrekte Kennzeichnung von Lebensmitteln zu achten. Bei Verdacht auf eine Unverträglichkeit sollte umgehend medizinische Hilfe in Anspruch genommen werden, um mögliche gesundheitliche Folgen zu vermeiden.

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