BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Ab 2026 sollen sowohl die Gastronomie als auch Pendlerinnen und Pendler in Deutschland steuerlich entlastet werden. Das Bundesfinanzministerium plant, die Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie dauerhaft zu senken und die Pendlerpauschale zu erhöhen. Diese Maßnahmen sollen die wirtschaftliche Lage der betroffenen Gruppen verbessern und Wettbewerbsverzerrungen vermeiden.

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Ab dem 1. Januar 2026 plant das Bundesfinanzministerium in Deutschland, steuerliche Entlastungen für die Gastronomie und Pendler einzuführen. Diese Maßnahmen sind Teil eines umfassenden Steueränderungsgesetzes, das derzeit in der internen Regierungsabstimmung ist. Konkret soll die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie dauerhaft von 19 auf 7 Prozent gesenkt werden. Diese Änderung zielt darauf ab, die wirtschaftliche Situation der Gastronomiebranche zu verbessern, die in den letzten Jahren unter erheblichen Umsatzeinbußen gelitten hat.

Die geplante Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen könnte jedoch nicht automatisch zu niedrigeren Preisen für Verbraucher führen. Die Branche hat in der Vergangenheit bereits von einer temporären Senkung während der Corona-Pandemie profitiert, die jedoch Anfang 2024 wieder zurückgenommen wurde. Der Branchenverband Dehoga betont, dass die Rückkehr zur 7-Prozent-Mehrwertsteuer notwendig sei, um der Branche die nötige Luft zum Atmen zu verschaffen. Ob diese Erleichterung tatsächlich an die Kunden weitergegeben wird, bleibt abzuwarten.

Zusätzlich zur Entlastung der Gastronomie plant die Bundesregierung, die Pendlerpauschale zu erhöhen. Derzeit können Pendler für die ersten 20 Kilometer 30 Cent pro Kilometer steuerlich geltend machen, ab dem 21. Kilometer sind es 38 Cent. Ab 2026 soll die Pauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht werden. Diese Maßnahme stößt jedoch auf Kritik von Umweltverbänden, die argumentieren, dass vor allem Menschen mit höheren Einkommen profitieren würden, während Geringverdiener kaum Vorteile sehen.

Ein weiterer Bestandteil des Steueränderungsgesetzes ist die Erhöhung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale. Diese soll ab Januar 2026 von 840 Euro auf 960 Euro beziehungsweise von 3.000 Euro auf 3.300 Euro angehoben werden. Damit soll das ehrenamtliche Engagement gestärkt werden, da viele Ehrenamtliche auch Kosten aus eigener Tasche tragen. Die geplanten Änderungen könnten jedoch zu Konflikten zwischen Bund und Ländern führen, da sie mit Steuermindereinnahmen in Milliardenhöhe verbunden sind. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat bereits klargestellt, dass es keine Spielräume für Kompensationen der Länder gibt.

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Steuerentlastungen für Gastronomie und Pendler ab 2026 geplant
Steuerentlastungen für Gastronomie und Pendler ab 2026 geplant (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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