LONDON (IT BOLTWISE) – Die jüngste Kursrallye von Bitcoin hat nicht nur Investoren erfreut, sondern auch steuerliche Fragen aufgeworfen. Seit der Wahl von Donald Trump zum US-Präsidenten im November 2024 hat sich der Bitcoin-Kurs dramatisch erhöht, was viele Anleger in Deutschland vor neue Herausforderungen stellt.
Die beeindruckende Wertsteigerung von Bitcoin seit der Wahl von Donald Trump im November 2024 hat viele Anleger in Deutschland in Euphorie versetzt. Doch mit den steigenden Gewinnen kommen auch steuerliche Verpflichtungen, die oft übersehen werden. In Deutschland gelten Kryptowährungen nicht als klassische Kapitalanlagen wie Aktien, sondern als ‘sonstige Wirtschaftsgüter’. Dies hat erhebliche steuerliche Konsequenzen, da Gewinne aus dem Verkauf in der Anlage SO der Steuererklärung angegeben werden müssen, anstatt in der Anlage KAP. Dies bedeutet, dass der persönliche Einkommensteuersatz zur Anwendung kommt, der für Gutverdiener bis zu 45 % plus Solidaritätszuschlag betragen kann.
Ein wesentlicher Unterschied zu anderen Kapitalanlagen ist die Haltefristregelung. Wer seine Kryptowährungen mindestens ein Jahr hält, kann die Gewinne steuerfrei einstreichen. Verkauft man jedoch innerhalb von zwölf Monaten, wird der gesamte Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Diese Regelung kann für viele Anleger, die kurzfristige Gewinne realisieren wollen, zu einer unerwarteten Steuerlast führen.
Ein Beispiel verdeutlicht die steuerlichen Auswirkungen: Ein Anleger, der im Januar 2024 Bitcoin im Wert von 10.000 Euro erwirbt und im November desselben Jahres bei einem Kurs von 93.000 US-Dollar verkauft, erzielt einen Gewinn von 13.500 Euro. Bei einem übrigen Einkommen von 60.000 Euro bedeutet dies eine zusätzliche Steuerlast von fast 5.841 Euro, was einer Steuerbelastung von fast 43 % entspricht.
Ab 2025 wird es für Krypto-Anleger noch komplizierter, da neue Meldepflichten eingeführt werden. Krypto-Börsen müssen Transaktionen künftig automatisch an die Finanzämter melden, was das anonyme Krypto-Zeitalter endgültig beendet. Anleger sollten daher Rücklagen bilden, um die Steuerlast decken zu können. Es wird empfohlen, rund 40 % des Gewinns beiseite zu legen und kurzfristig zu verzinsen.
Die neue Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr für private Veräußerungsgeschäfte mag auf den ersten Blick großzügig erscheinen, ist jedoch eine Mogelpackung. Denn es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Das bedeutet, dass bei einem Gewinn von 1.001 Euro der gesamte Betrag versteuert werden muss. Für Ehepaare verdoppelt sich der Spielraum auf 2.000 Euro, aber auch hier gilt: Nur wer innerhalb eines Jahres verkauft, muss die Grenze beachten.
Ein weiterer Fallstrick ist die Fifo-Methode (‘First in, first out’), die das Finanzamt anwendet. Sie unterstellt, dass zuerst gekaufte Coins auch zuerst verkauft werden. Wer seine Trades nicht sauber dokumentiert, riskiert, unwissentlich steuerpflichtige Gewinne zu realisieren. Noch komplizierter wird es bei Staking-Erträgen, die als ‘sonstige Einkünfte’ gelten. Bleiben sie unter 256 Euro pro Jahr, sind sie steuerfrei. Wer mehr verdient, muss diese Erträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuern, es sei denn, die Coins wurden über ein Jahr gehalten.
Ab 2025 tritt das neue Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) in Kraft, das Börsen und Handelsplattformen verpflichtet, Transaktionen an die Finanzämter zu melden. Die Zeiten des steuerlichen Graubereichs sind endgültig vorbei. Anleger müssen sich auf eine strengere Überwachung einstellen und ihre Steuerpflichten genau kennen.
Auch bei börsengehandelten Produkten (ETPs) auf Kryptowährungen müssen Anleger differenzieren. ETPs mit Auslieferungsoption gelten steuerlich wie ein Direktinvestment, während ETPs ohne Auslieferungsoption wie Fonds behandelt werden. Dies bedeutet, dass die Abgeltungsteuer zur Anwendung kommt, ohne Freigrenze und ohne Steuerfreiheit nach zwölf Monaten.
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