SAN FRANCISCO / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Trackingspezialist Strava hat eine Klage gegen den Navigationsgerätehersteller Garmin eingereicht. Im Zentrum des Streits stehen Patente für die Funktionen Heatmaps und Segmente, die Garmin seit Jahren in seinen Produkten integriert hat. Strava fordert nun den Verkaufsstopp von Garmins Fitness-Trackern.

Der Rechtsstreit zwischen Strava und Garmin hat in der Technologiebranche für Aufsehen gesorgt. Strava, bekannt für seine Tracking-Software, hat Garmin wegen angeblicher Patentverletzungen verklagt. Im Fokus stehen die Funktionen Heatmaps und Segmente, die Strava als Kernbestandteile seines Netzwerks betrachtet. Heatmaps bieten Nutzern die Möglichkeit, stark frequentierte Strecken auf Karten zu erkennen, während Segmente Ranglisten für definierte Strecken erstellen, um den Wettbewerb unter Nutzern zu fördern.
Interessanterweise bietet Garmin diese Funktionen bereits seit etwa zehn Jahren an, was die Klage von Strava besonders bemerkenswert macht. Beide Unternehmen hatten 2015 eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, nachdem Garmin die Segment-Funktion ein Jahr zuvor implementiert hatte. Strava wirft Garmin nun vor, gegen diese Vereinbarung verstoßen zu haben.
Die Patente, um die es geht, wurden von Strava zu unterschiedlichen Zeiten eingereicht. Das Patent für Segmente wurde 2011 eingereicht und vier Jahre später erteilt, obwohl Strava den Dienst bereits 2009 angeboten hatte. Dies könnte Garmin die Möglichkeit geben, das Patent anzufechten, da das US-Patentamt in solchen Fällen üblicherweise nur eine einjährige Gnadenfrist gewährt.
Bei den Heatmaps ist die Situation noch komplexer. Das Grundpatent wurde 2014 eingereicht, jedoch hatte Garmin eine ähnliche Funktion bereits 2013 eingeführt. Sollte sich herausstellen, dass die patentierten Verfahren zum Zeitpunkt der Beantragung nicht neu waren, könnte das Patent für nichtig erklärt werden.
Der Hintergrund der Klage scheint auch in gescheiterten Verhandlungen zwischen den beiden Unternehmen zu liegen. Strava kritisiert neue Entwicklerrichtlinien von Garmin, die von API-Partnern verlangen, bei jeder Nutzung der bereitgestellten Daten Garmin zu nennen. Diese Richtlinien hätten Verhandlungen erschwert und letztlich zur Klage geführt.
Die Auswirkungen dieses Rechtsstreits könnten weitreichend sein. Sollte Strava erfolgreich sein, könnte dies den Verkauf von Garmins Fitness-Trackern erheblich beeinträchtigen. Gleichzeitig könnte ein Urteil zugunsten von Garmin die Gültigkeit der von Strava beanspruchten Patente infrage stellen und die Art und Weise, wie Patente in der Technologiebranche gehandhabt werden, beeinflussen.

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