LEIPZIG / LONDON (IT BOLTWISE) – Die sächsische Staatsregierung hat Anfang 2021 auf die Coronapandemie mit umfassenden Maßnahmen reagiert, die nun größtenteils als verfassungskonform bestätigt wurden.

Die sächsische Staatsregierung stand Anfang 2021 vor der Herausforderung, die Coronapandemie mit strikten Maßnahmen einzudämmen. Zu den ergriffenen Maßnahmen zählten Kontakt- und Ausgangssperren sowie ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit. Diese Maßnahmen wurden nun vom sächsischen Verfassungsgerichtshof in Leipzig weitgehend als verfassungskonform bestätigt, mit Ausnahme einiger spezifischer Regelungen.

Besonders die Beschränkungen der Teilnehmerzahl bei Eheschließungen und Beerdigungen sowie die nächtliche Ausgangssperre wurden als verfassungswidrig eingestuft. Der Verfassungsgerichtshof kritisierte, dass diese Maßnahmen nicht ausreichend an die Inzidenzwerte gekoppelt waren und es an einem angemessenen Ausgleich zwischen dem Schutz von Leben und Gesundheit und der Bedeutung dieser familiären Ereignisse fehlte.

Die nächtliche Ausgangssperre wurde ebenfalls beanstandet, da die zugrunde gelegte Gefahrenprognose keine ausreichende Grundlage bot. Trotz dieser Ausnahmen wurden alle anderen Maßnahmen, wie die Beschränkungen der Teilnehmerzahl bei Versammlungen und Kontakten im öffentlichen und privaten Raum, nicht beanstandet.

Die Maßnahmen wurden in einer Zeit erlassen, in der Sachsen die höchste Sieben-Tage-Inzidenz in Deutschland aufwies. Laut dem Robert-Koch-Institut lag dieser Wert zeitweise über 300, und täglich starben mehr als 100 Menschen an oder mit dem Coronavirus. Diese dramatische Lage führte zur Einführung der verschärften Verordnungen.

Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs wurde durch ein Normenkontrollverfahren angestoßen, das von 38 Landtagsabgeordneten der AfD initiiert wurde. Diese hatten argumentiert, dass die Maßnahmen der Staatsregierung ohne wissenschaftlich fundierte Grundlagen getroffen wurden und unverhältnismäßig seien.

Der Vertreter der Staatsregierung verteidigte die Maßnahmen als notwendig, um Leben und Unversehrtheit der Menschen zu schützen. Er räumte ein, dass die Maßnahmen hart waren, betonte jedoch, dass in der damaligen Situation keine Zeit für umfassende wissenschaftliche Grundlagen vorhanden war.

Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zeigt, dass in Krisenzeiten getroffene Maßnahmen einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung standhalten müssen. Sie unterstreicht die Bedeutung eines ausgewogenen Ansatzes, der sowohl den Schutz der öffentlichen Gesundheit als auch die individuellen Freiheitsrechte berücksichtigt.

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Verfassungsmäßigkeit der Corona-Maßnahmen in Sachsen bestätigt
Verfassungsmäßigkeit der Corona-Maßnahmen in Sachsen bestätigt (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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