CELLE / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Diesel-Skandal von Volkswagen zieht weiterhin Kreise in der deutschen Justizlandschaft. Das Oberlandesgericht Celle muss erneut über die Haftungsvergleiche zwischen VW und seinen ehemaligen Vorständen Martin Winterkorn und Rupert Stadler entscheiden. Diese Entwicklung folgt auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs, das die bisherigen Beschlüsse teilweise für nichtig erklärte.

Der Diesel-Skandal von Volkswagen bleibt ein zentrales Thema in der deutschen Justiz. Das Oberlandesgericht Celle ist erneut gefordert, sich mit den Haftungsvergleichen zwischen Volkswagen und den ehemaligen Vorständen Martin Winterkorn und Rupert Stadler auseinanderzusetzen. Diese Vergleiche, die ursprünglich von der Hauptversammlung gebilligt wurden, stehen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) erneut zur Debatte.
Im Juni 2021 hatte Volkswagen Vereinbarungen mit den Ex-Führungskräften über mögliche Schadensersatzansprüche getroffen. Diese Vereinbarungen umfassten auch Absprachen mit D&O-Versicherern, die Unternehmensleitungen gegen Haftungsansprüche absichern. Insgesamt beliefen sich die Vergleiche auf 288 Millionen Euro, wobei Winterkorn 11,2 Millionen Euro und Stadler 4,1 Millionen Euro beitrugen.
Obwohl die Hauptversammlung von Volkswagen den Vergleichen im Juli 2021 zustimmte, wurden diese von Kapitalanlegerschutzvereinigungen angefochten. Nach der Abweisung ihrer Klage in Hannover und der Ablehnung der Berufung in Celle landete der Fall vor dem BGH. Dieser erklärte den Beschluss über den D&O-Deckungsvergleich aufgrund fehlender Angaben in der Tagesordnung für nichtig und verwies das Verfahren zurück nach Celle.
Volkswagen steht nun in Gesprächen mit den beteiligten Parteien, um die Konsequenzen des Urteils zu klären. Vorläufig wurde mit den Versicherern vereinbart, Rückforderungsansprüche ruhen zu lassen, bis das Urteil umfassend analysiert wurde. Der BGH beanstandete den Inhalt der Haftungsvergleiche nicht, und Volkswagen plant, die Vereinbarungen erneut zu beschließen, da die Gründe für deren Abschluss weiterhin bestehen.

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