KARLSRUHE / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Bundesgerichtshof hat den Vergleich von Volkswagen mit Versicherern für unwirksam erklärt, was weitreichende Konsequenzen für den Konzern hat. Die Entscheidung könnte zu neuen Verhandlungen und rechtlichen Auseinandersetzungen führen, da die Aktionäre nicht ausreichend informiert wurden. Dies stellt einen erheblichen Rückschlag für den Autobauer dar, der gehofft hatte, den Dieselskandal endgültig abzuschließen.

Der Bundesgerichtshof hat mit seiner jüngsten Entscheidung den Volkswagen-Konzern in eine schwierige Lage versetzt. Der 2021 auf der Hauptversammlung abgesegnete Vergleich mit einem Konsortium aus 30 Manager-Versicherern wurde als unwirksam erklärt. Der Grund: Die Aktionäre wurden nicht ausreichend über die weitreichenden Konsequenzen informiert, die der Vergleich mit sich brachte. Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für den Konzern haben, der gehofft hatte, den Dieselskandal endgültig hinter sich zu lassen.
Der Vergleich sah Zahlungen in Höhe von 270 Millionen Euro vor, um Volkswagen gegen mögliche Schadensersatzansprüche abzusichern. Dabei verzichtete der Konzern auch auf Ansprüche gegen bis zu 170 aktuelle und ehemalige Organmitglieder. Dieses entscheidende Detail fehlte jedoch in der Einladung zur Hauptversammlung, was laut BGH einen gravierenden Informationsmangel darstellt. Die Zustimmung der Aktionäre hat somit rechtlich keinen Bestand.
Mit dem Urteil geraten nun auch die persönlichen Haftungsvergleiche mit ehemaligen Vorständen ins Wanken. Ex-Konzernchef Martin Winterkorn und Ex-Audi-Chef Rupert Stadler hatten sich bereit erklärt, zusammen rund 15 Millionen Euro aus eigener Tasche beizusteuern. Ob diese Vereinbarungen Bestand haben, muss nun das Oberlandesgericht Celle neu verhandeln. Volkswagen versucht derweil, Schadensbegrenzung zu betreiben und hat mit den Versicherern vereinbart, dass etwaige Rückforderungsansprüche vorerst nicht geltend gemacht werden.
Für den Aufsichtsrat und die Aktionäre von Volkswagen ist das Urteil ein empfindlicher Rückschlag. Der Konzern hatte gehofft, das Kapitel Dieselskandal zügig und rechtssicher abzuschließen. Stattdessen drohen nun neue, langwierige Verhandlungen und möglicherweise eine erneute Hauptversammlung. Besonders für Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch, der die Vergleiche maßgeblich vorangetrieben hatte, ist das Urteil ein herber Rückschlag. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger begrüßte die Entscheidung dennoch ausdrücklich, da sie die Bedeutung der umfassenden Information der Aktionäre unterstreicht.
Volkswagen steht nun vor der Herausforderung, nicht nur neu zu verhandeln, sondern auch das verlorene Vertrauen bei Anlegern, Gerichten und der Öffentlichkeit zurückzugewinnen. Sicher ist nach dem Urteil vor allem eines: Der Dieselskandal ist für Europas größten Autobauer längst nicht vorbei. Die kommenden Monate könnten entscheidend dafür sein, wie der Konzern mit den rechtlichen und finanziellen Herausforderungen umgeht, die sich aus dem Urteil ergeben.

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