KARLSRUHE / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Vermieter für Unfälle auf glatten Gemeinschaftswegen haften müssen. Dies gilt auch, wenn ein professioneller Hausmeisterdienst mit dem Winterdienst beauftragt wurde. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für Vermieter und Eigentümergemeinschaften haben.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat ein wegweisendes Urteil gefällt, das die Haftung von Vermietern bei Unfällen auf glatten Gemeinschaftswegen betrifft. In einem Fall aus Solms bei Wetzlar stürzte eine Mieterin auf einem vereisten Weg vor ihrem Mehrfamilienhaus und verletzte sich schwer. Trotz angekündigter Glätte war der Weg nicht gestreut worden, was die Frau dazu veranlasste, Schmerzensgeld von ihrer Vermieterin zu fordern.

Das Landgericht Limburg hatte die Klage der Frau zunächst abgewiesen, da die Eigentümergemeinschaft die Räum- und Streupflicht an einen professionellen Hausmeisterdienst übertragen hatte. Laut Gericht hätte die Vermieterin nur dann haften müssen, wenn sie ihre Überwachungs- und Kontrollpflichten verletzt hätte, was nicht der Fall war. Der BGH sah dies jedoch anders und entschied, dass die Vermieterin aus dem Mietvertrag heraus verpflichtet sei, die Wege im Winter zu räumen und zu streuen.

Der BGH betonte, dass die Vermieterin auch dann haftet, wenn sie nicht alleinige Eigentümerin des Grundstücks ist, sondern Mitglied einer Eigentümergemeinschaft. Das mit dem Winterdienst beauftragte Unternehmen gilt als “Erfüllungsgehilfe” der Vermieterin, für dessen Verschulden sie rechtlich einstehen muss. Dieses Urteil könnte weitreichende Konsequenzen für Vermieter und Eigentümergemeinschaften haben, da es die Verantwortung für die Sicherheit auf Gemeinschaftswegen im Winter klarer definiert.

In der Praxis bedeutet dies, dass Vermieter und Eigentümergemeinschaften ihre Verträge mit Hausmeisterdiensten sorgfältig prüfen und sicherstellen müssen, dass die Winterdienstpflichten klar geregelt sind. Zudem sollten sie regelmäßige Kontrollen durchführen, um sicherzustellen, dass die beauftragten Dienste ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen. Diese Maßnahmen könnten helfen, zukünftige Haftungsfälle zu vermeiden und die Sicherheit der Mieter zu gewährleisten.

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BGH-Urteil: Vermieter haften für Glätteunfälle auf Gemeinschaftswegen
BGH-Urteil: Vermieter haften für Glätteunfälle auf Gemeinschaftswegen (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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