KARLSRUHE / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Vermieter für Unfälle auf glatten Gemeinschaftswegen haften müssen. Dies gilt auch, wenn ein professioneller Hausmeisterdienst mit dem Winterdienst beauftragt wurde. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für Vermieter und Eigentümergemeinschaften haben.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat ein wegweisendes Urteil gefällt, das die Haftung von Vermietern bei Unfällen auf glatten Gemeinschaftswegen betrifft. In einem Fall aus Solms bei Wetzlar stürzte eine Mieterin auf einem vereisten Weg vor ihrem Mehrfamilienhaus und verletzte sich schwer. Trotz angekündigter Glätte war der Weg nicht gestreut worden, was die Frau dazu veranlasste, Schmerzensgeld von ihrer Vermieterin zu fordern.
Das Landgericht Limburg hatte die Klage der Frau zunächst abgewiesen, da die Eigentümergemeinschaft die Räum- und Streupflicht an einen professionellen Hausmeisterdienst übertragen hatte. Laut Gericht hätte die Vermieterin nur dann haften müssen, wenn sie ihre Überwachungs- und Kontrollpflichten verletzt hätte, was nicht der Fall war. Der BGH sah dies jedoch anders und entschied, dass die Vermieterin aus dem Mietvertrag heraus verpflichtet sei, die Wege im Winter zu räumen und zu streuen.
Der BGH betonte, dass die Vermieterin auch dann haftet, wenn sie nicht alleinige Eigentümerin des Grundstücks ist, sondern Mitglied einer Eigentümergemeinschaft. Das mit dem Winterdienst beauftragte Unternehmen gilt als “Erfüllungsgehilfe” der Vermieterin, für dessen Verschulden sie rechtlich einstehen muss. Dieses Urteil könnte weitreichende Konsequenzen für Vermieter und Eigentümergemeinschaften haben, da es die Verantwortung für die Sicherheit auf Gemeinschaftswegen im Winter klarer definiert.
In der Praxis bedeutet dies, dass Vermieter und Eigentümergemeinschaften ihre Verträge mit Hausmeisterdiensten sorgfältig prüfen und sicherstellen müssen, dass die Winterdienstpflichten klar geregelt sind. Zudem sollten sie regelmäßige Kontrollen durchführen, um sicherzustellen, dass die beauftragten Dienste ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen. Diese Maßnahmen könnten helfen, zukünftige Haftungsfälle zu vermeiden und die Sicherheit der Mieter zu gewährleisten.

- Die besten Bücher rund um KI & Robotik!
- Die besten KI-News kostenlos per eMail erhalten!
- Zur Startseite von IT BOLTWISE® für aktuelle KI-News!
- IT BOLTWISE® kostenlos auf Patreon unterstützen!
- Aktuelle KI-Jobs auf StepStone finden und bewerben!
Stellenangebote

Working Student AI (f/m/x)

Student*in für Masterarbeit Optimierungsfunktion KI-Sensoren / Fahrwerksbelastung

Projektmanager (m/w/d) KI-Enablement befristet auf 2 Jahre

Duales Studium Data Science & Künstliche Intelligenz (B.Sc.) 2026

- Künstliche Intelligenz: Dem Menschen überlegen – wie KI uns rettet und bedroht | Der Neurowissenschaftler, Psychiater und SPIEGEL-Bestsellerautor von »Digitale Demenz«
Du hast einen wertvollen Beitrag oder Kommentar zum Artikel "BGH-Urteil: Vermieter haften für Glätteunfälle auf Gemeinschaftswegen" für unsere Leser?
Es werden alle Kommentare moderiert!
Für eine offene Diskussion behalten wir uns vor, jeden Kommentar zu löschen, der nicht direkt auf das Thema abzielt oder nur den Zweck hat, Leser oder Autoren herabzuwürdigen.
Wir möchten, dass respektvoll miteinander kommuniziert wird, so als ob die Diskussion mit real anwesenden Personen geführt wird. Dies machen wir für den Großteil unserer Leser, der sachlich und konstruktiv über ein Thema sprechen möchte.
Du willst nichts verpassen?
Du möchtest über ähnliche News und Beiträge wie "BGH-Urteil: Vermieter haften für Glätteunfälle auf Gemeinschaftswegen" informiert werden? Neben der E-Mail-Benachrichtigung habt ihr auch die Möglichkeit, den Feed dieses Beitrags zu abonnieren. Wer natürlich alles lesen möchte, der sollte den RSS-Hauptfeed oder IT BOLTWISE® bei Google News wie auch bei Bing News abonnieren.
Nutze die Google-Suchmaschine für eine weitere Themenrecherche: »BGH-Urteil: Vermieter haften für Glätteunfälle auf Gemeinschaftswegen« bei Google Deutschland suchen, bei Bing oder Google News!