KARLSRUHE / LONDON (IT BOLTWISE) – Ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Haftung des Staates bei Schäden durch Corona-Impfungen bestätigt. Betroffene können nun Ansprüche gegen Bund oder Länder geltend machen, was die rechtliche Verantwortung des Staates bei der Durchführung von Impfkampagnen unterstreicht.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem richtungsweisenden Urteil entschieden, dass der Staat für Schäden haftet, die im Zusammenhang mit der Corona-Schutzimpfung auftreten. Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für Betroffene, die nun ihre Schadenersatzansprüche direkt gegen den Bund oder die Länder richten können. Der Fall eines Mannes, der seine Ärztin verklagt hatte, brachte Klarheit in die Frage der Haftung: Impfärzte handeln im staatlichen Auftrag und sind daher persönlich nicht haftbar.
In den Vorinstanzen, darunter das Landgericht Dortmund und das Oberlandesgericht Hamm, wurde bereits festgestellt, dass die Ärztin als Beamtin agiert habe. Der BGH stützte diese Entscheidung und wies die Revision des Klägers zurück. Dies bedeutet, dass Geschädigte ihre Ansprüche gegen den Staat richten müssen, was die Tragweite der sogenannten Amtshaftung verdeutlicht. Diese Haftung kann auch Privatpersonen betreffen, wenn sie im staatlichen Auftrag tätig sind.
Eine zentrale Streitfrage war, ob Ärzte als staatliche ‘Werkzeuge’ agieren. Obwohl sie nicht direkt vom Staat beauftragt wurden, sondern lediglich in einem von diesem gesetzten Rahmen operierten, seien sie nach Ansicht der Gerichte in ihren Aufgaben hoheitlich tätig gewesen. Dies unterstreicht die gesellschaftliche Verantwortung des Staates bei Großkampagnen wie der Corona-Impfung.
Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz fordert nun eine unbürokratische Lösung für Geschädigte. Die bestehenden Strukturen bei Krankenkassen und Landesärztekammern könnten genutzt werden, um schnelle Klärungen herbeizuführen. Ziel soll es sein, den Betroffenen langwierige Rechtsstreitigkeiten zu ersparen und so den gesellschaftlichen Frieden zu wahren.

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